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VFA kritisiert Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit

BERLIN (ks). Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) fordert, dass die geplante Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf hohem und international akzeptierten Standard erfolgt. Das Bewertungsverfahren müsse zudem transparent sein und Hersteller und Patienten frühzeitig in die Entscheidung einbinden. Diesen Anforderungen genügt der derzeit vorliegende Entwurf einer Verfahrensordnung des IQWiG nach Auffassung des VFA nicht.

Professor Adrian Towse, Direktor des "Office of Health Economics" (OHE) – einem wissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut in London – hat für den VFA die Regelungen zur vorgesehenen Nutzenbewertung durch das IQWiG vergleichbaren Vorschriften ausländischer Institute gegenüber gestellt. Ein Vergleich mit dem britischen National Institute of Clinical Excellence (NICE) bildet den Schwerpunkt der Studie, die Towse am 20. Dezember 2004 in Berlin vorstellte.

Nachteile im

internationalen Vergleich

Towse betrachtet vor allem drei Punkte kritisch: So sieht der Entwurf der IQWiG-Verfahrensordnung bei der Nutzenbewertung keine klare Beteiligung Außenstehender vor. Ganz anders beim NICE: Hier werden Beteiligte – insbesondere Hersteller, Patienten und Selbsthilfeorganisationen – schon frühzeitig in das Bewertungsverfahren einbezogen. Towse betonte, dass es die Akzeptanz von Entscheidungen fördere, wenn sie nicht hinter verschlossenen Türen getroffen werden. Weiterhin bemängelte der Wissenschaftler, dass die Bewertungskriterien und Methoden des IQWiG weitgehend unklar blieben, während es bei anderen Instituten präzise Vorgaben gebe. Er hob zudem hervor, dass das IQWiG bei der Bewertung vorrangig auf eigene Literaturrecherchen und randomisierte klinische Studien abhebe. Andere Körperschaften zögen hingegen eine Reihe weiterer Daten-Quellen heran, die über klinische Studien hinausgingen. Nicht zuletzt kritisiert Towse, dass es dem Entscheidungsverfahren des IQWiG an Transparenz und expliziten Entscheidungskriterien mangele. In Ländern, in denen Health-Technology-Assessment-Verfahren (HTA) traditionell verankert sind, seien diese hingegen klar strukturiert und spezifiziert.

Yzer: Deutscher Sonderweg

VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer räumte ein, dass die Aufgaben des IQWiG mit der Kosten-Nutzenbewertung des NICE zwar "nicht ganz vergleichbar" sei. Dennoch zeige die Studie, dass es problematische Aspekte in der Verfahrensordnung gebe – insbesondere weil das internationale Niveau nicht getroffen werde. Mit der Fokussierung auf randomisierte klinische Studien werde ein "deutscher Sonderweg" eingeschlagen. Dies sei allerdings in so weit verständlich, als dass Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern keine HTA-Tradition aufweise. Yzer kritisierte zudem, dass die jetzige Verfahrensordnung eine sehr sektorale Betrachtung auf Arzneimittel vorsehe, während ausländische Institue auch andere Therapieformen einbeziehen. Für einen solchen breiteren Bewertungsansatz ist nach Auffassung Yzers auch das IQWiG geeignet, da es ohnehin sektorenübergreifend agieren soll. Das Institut verschenke seine Chancen, erklärte Yzer.

G-BA will Verfahrensordnung im Februar beschließen

Der Gemeinsame Bundesausschuss will die Verfahrensordnung des IQWiG in seiner Februarsitzung beschließen. Einige Änderungen am jetzigen Entwurf wird es dem G-BA-Vorsitzenden Rainer Hess zufolge noch geben – es ist jedoch fraglich, ob diese die vom VFA kritisierten Punkte betreffen werden.

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