DAZ aktuell

Verbraucherschützer kritisiert OTC-Regelung

sicherung hat den Kassen größere Einsparungen gebracht, als vorgesehen. Doch nach Auffassung von Dr. Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist die Regelung "kaum eine gerechte Lösung".

Etgeton, der als (nicht-stimmberechtigter) Patientenvertreter dem G-BA angehört, kritisierte die OTC-Reglung im Rahmen eines Arzneimittel-Symposiums der Barmer Ersatzkasse am 15. Dezember in Berlin. Auch wenn die Einsparerwartungen der Kassen um 50 Prozent überschritten worden sein: Für einzelne und kleine Patientengruppen stelle die Regelung eine besonders hohe Belastung dar. Schon die im vergangenen Jahr vom G-BA erstellte Ausnahmeliste fand keine Zustimmung bei den Patientenvertretern. Etgeton hätte sich eine weitere Öffnung für Einzelfälle sowie eine Regelung der Begleitmedikation und der Sekundärprophylaxe gewünscht.

In der im Dezember erfolgten ersten Anpassung der Liste seien zwar einige neue Präparate aufgenommen worden – die ursprüngliche Kritik der Patientenvertreter bleibe allerdings bestehen. Um Familien zu entlasten, plädiert Etgeton dafür, die Altergrenze von derzeit zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Einer solchen Änderung sei auch der G-BA nicht abgeneigt, so der Verbraucherschützer. Zudem müssten bestimmte Patientengruppen – etwa Aids- und Krebspatienten – die unter besonderen Nebenwirkungen ihrer Therapien leiden, in der Ausnahmeliste berücksichtigt werden.

Negativ wertet Etgeton auch, dass es keine ökonomische Abfederung, d.h. keine Belastungsobergrenze für von den Versicherten selbst erworbene OTC-Präparate gibt. Er betonte weiterhin, dass die Ausnahmeliste nie abgeschlossen sein wird, sondern einer permanenten Überarbeitung unterliegt. Ein bis zwei Mal im Jahr werde dies notwendig werden. Die Frage sei, so Etgeton, ob der G-BA dieses aufwändige Verfahren auf Dauer wirklich durchhalten werde.

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