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Glaeske greift "Rabatteure" an

(diz). Prof. Dr. Gerd Glaeske, Leiter der Arbeitsgruppe "Arzneimittelanwendungsforschung", Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen, und Mitglied des Sachverständigenrats für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, greift in einem Beitrag, veröffentlicht im Infoblatt Gesundheitspolitik der Gmünder Ersatzkasse, die Arzneimittelrabatte an.

Unter der Überschrift "Von Rabatteuren und Profiteuren im Pharmageschäft" fordert er mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung. Deutlich kritisiert er die von einigen Generikaherstellern den Ärzten zur Verfügung gestellte Praxissoftware. Bei der Rezeptverordnung erscheinen z.B. die Produkte der Sponsoren immer an erster Stelle, obwohl diese Produkte nicht zu den preisgünstigsten Generika gehören.

"Direkter" laufe das Apothekengeschäft, so Glaeske und führt dazu aus: "Und es ist lohnend: Immer wieder 'flattern' den Apotheken Aktionsangebote auf den Tisch, in denen zum Beispiel Lieferungen 'eins plus eins' versprochen werden. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass bei der Bestellung einer Packung eine zweite ohne Berechnung mitgeliefert wird. Und diese zweite Packung kann dann mit dem üblichen Festpreis verkauft und abgerechnet werden – mit Privatkunden ebenso wie mit einer Krankenkasse. Welcher Apotheker wird bei solchen Angeboten nicht schwach? Die zwei Euro Rabatt an die Krankenkassen lassen sich da gut verschmerzen." Damit auch jeder versteht, was "eins plus eins" bedeutet, wird in einem Kasten zum Artikel ein Beispiel dazugestellt (siehe Kasten).

Rabatte fließen in weiße Kitteltaschen

Die Rabatte nach dem Prinzip "eins plus eins" laufen wie im folgenden Beispiel ab:

100 Simvastatin Tabletten zu 20 Milligramm kosten im Einkauf 36,60 Euro, Verkaufspreis inklusive drei Prozent Aufschlag auf den Einkauf, rund 1,10 Euro, sowie 8,10 Euro Fixaufschlag und die 16 Prozent Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis beträgt somit 53,13 Euro.

Ein Einkauf "eins plus eins" bedeutet, dass in der Apotheke zwei Packungen zum Preis von einer ankommen. Im Prinzip beträgt der Einkaufspreis dann also nur noch 18,30 Euro. Der Verkaufspreis bleibt aber gleich. Statt der 8,10 Euro plus drei Prozent auf den Einkaufspreis, also insgesamt 9,20 Euro, verbleiben dann zusätzliche 18,30 Euro in der Apotheke. Das sind 27,50 Euro insgesamt pro Packung und damit hat der Apotheker eine höhere Marge als vor dem Gesundheitsreformgesetz. (aus INFO GEK Gesundheitspolitik, Ausgabe Dezember 2004)

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