Eingriff in Berufsfreiheit: Sozialgericht untersagt G-BA Therapiehinweise

BERLIN (ks). Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen darf der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keine Therapiehinweise zu patentgeschützten Arzneimitteln mehr geben: Solche Hinweise stellten einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Pharmafirmen dar.

Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess erklärte am 16. Februar in Berlin, es sei bereits Revision eingelegt worden. Die Therapiehinweise will der G-BA nun in einem anderen Verfahren an die Ärzte bringen. Der Pharmakonzern Sanofi-Aventis hatte den G-BA verklagt, weil er einen Therapiehinweis zum Thrombozytenaggregationshemmer Clopidogrel veröffentlicht hatte. Clopidogrel behindert wie der Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) das Verkleben der Blutplättchen, ist aber deutlich teurer. Der G-BA hatte Ärzten daher in einem Therapiehinweis zur wirtschaftlichen Verordnung empfohlen, Clopidogrel nur dann zu verordnen, wenn ein Patient ASS nicht einnehmen darf. Dies missfiel Sanofi-Aventis, dessen Medikament Plavix Clopidogrel enthält.

Das Unternehmen konnte den Streit vorläufig für sich entscheiden: Nach Auffassung des LSG greift eine solche Empfehlung zu einem patentgeschützten Arzneimittel in die Berufsfreiheit der Herstellerfirma ein. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Nun wird sich das Bundessozialgericht mit dem Fall befassen.

Hinweise über KVen

Hess gab zu verstehen, dass der G-BA nicht auf Therapiehinweise verzichten will. Nun werde man diese aber über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) veröffentlichen. § 73 Abs. 8 SGB V gibt den KVen die Möglichkeit, entsprechende Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung auszugeben. "Es gibt keinen Stillstand, sondern nur ein anderes Verfahren", erläuterte der G-BA-Vorsitzende. Zudem hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragt, zu untersuchen, für welche Patientengruppen Clopidogrel geeignet ist.

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