Versand: Tiere dürfen nicht online bestellen

Das Bundesgesundheitsministerium klärt auf seiner Internetseite auch zum Thema Versandhandel auf. So findet sich dort etwa folgende Frage und Antwort:

Frage: Welche Arzneimittel dürfen versendet werden? Antwort: "Der Versand mit nicht-apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten an Endverbraucher war in Deutschland auch vor 2004 bereits erlaubt. Zusätzlich ist nun auch der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel möglich. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind in gleicher Weise grundsätzlich auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel anzuwenden, weil verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls der Apothekenpflicht unterliegen. Die Regelungen zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gelten allerdings ausschließlich für Arzneimittel, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Der Versand von Arzneimitteln, die für die Anwendung am Tier bestimmt sind, ist nach dem Arzneimittelgesetz nicht erlaubt."

Was lernen wir daraus? Tiere haben's besser. Sie sind nicht den Risiken des Versandhandels ausgesetzt. Einfach tierisch.

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