Gesundheitsministerium: BMGS: "Leiharbeiter" sind üblich

BONN (im). Die Bundesregierung sieht keine Interessenskollision, wenn sie Mitarbeiter von Institutionen des Gesundheitswesens ins Gesundheitsministerium holt. Es bestehe keine Gefahr, dass die Neuen im Ministerium im Sinn ihrer alten Arbeitgeber die Gesetzgebung beeinflussen, so der parlamentarische Staatssekretär Thönnes am 26. Januar im Bundestag.

Seit Jahren seien solche Abordnungen in ein Ministerium üblich. Demnach ist im vergangenen Jahr ein Mitarbeiter der Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker ins Haus von Ulla Schmidt geholt worden sowie etliche Vertreter von Krankenkassen, zum Beispiel der Techniker und der Barmer Ersatzkasse (jeweils einer) oder der Bundesknappschaft (22 Mitarbeiter). Auch drei Mitarbeiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, je ein Vertreter des Robert-Koch-Instituts sowie des Paul-Ehrlich-Instituts und sogar ein Beschäftigter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt verstärkten das Bundesgesundheitsministerium (BMGS).

Laut Thönnes wurden 54 Personen im November 2004 ins BMGS abgeordnet. Da diese höchstens bis zur Ebene der Referenten und nicht an verantwortlicher Stelle eingesetzt würden, könnten sie keinen interessensgeleiteten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, was auch durch die Personalführung im Ministerium sichergestellt sei. Die Kosten für die Abordnung teilen sich das Ministerium und der frühere Arbeitgeber. Im vergangenen Jahr seien Personalkosten in Höhe von 540.000 Euro aufgelaufen.

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