Bundesregierung zum Versandhandelsurteil: "Wird derzeit ausgewertet"

Das Urteil des Kammergerichts Berlin zur Rechtswidrigkeit des grenzüberschreitenden Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln aus den Niederlanden wird derzeit von der Bundesregierung ausgewertet. Dies geht aus der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf die schriftliche Anfrage von Dr. Wolf Bauer, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung hervor.

Bauer stellte noch am gleichen Tag der Veröffentlichung des Urteils in der DAZ eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, ob sie Konsequenzen aus den Feststellungen des Kammergerichts zieht und wenn nein, warum nicht. Die parlamentarische Staatssekretärin Marion Kaspers-Merk antwortete am 26. Januar:

"Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz ermöglicht Apotheken grundsätzlich den Versandhandel auch mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Der Wille des Gesetzgebers war es dabei, diesen Versandhandel im Rahmen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs auch Apotheken anderer Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes zu ermöglichen. Das angesprochene Urteil wurde erst vor kurzem veröffentlicht und wird derzeit ausgewertet. Bei der Bewertung der Regelungen anderer Staaten zum Versandhandel wird dabei im Vordergrund stehen, ob dort das Ziel der in Deutschland geltenden Sicherheitsanforderungen an der Versandhandel, nämlich Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten, unter Berücksichtigung des jeweiligen Rechtssystems erfüllt wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das angeführte Urteil noch nicht rechtskräftig."

In einer Erklärung zu dieser Antwort fordert Wolf Bauer die Bundesregierung auf, das Urteil des Kammergerichts zum Anlass zu nehmen, den Versandhandel aus dem Ausland noch einmal kritisch zu beleuchten. Der Aspekt der Arzneimittelsicherheit dürfe nicht aus dem Blickfeld geraten. Arzneimittelversand aus dem Ausland sei dann zulässig, wenn die versendende Apotheke vergleichbare Sicherheitsstandards erfüllt, denen auch eine deutsche Apotheke unterliegt, führt Bauer in seiner Erklärung aus. Bei der Erstellung der Übersicht der Länder, aus denen Versandhandel grundsätzlich zulässig ist, müssen daher die wesentlichen Aussagen des Urteils unbedingt berücksichtigt werden. Bauer wörtlich: "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung zulässt, dass für ausländische Apotheken weniger Standards gelten als für die deutschen. Besonders im Interesse der Patienten muss das hohe deutsche Niveau unbedingt gehalten werden."

Bauer kündigte an, nach Rechtskraft des Urteils und wenn die Bundesregierung genügend Zeit hatte es zu prüfen, noch einmal nach den Konsequenz aus diesem Urteil zu fragen und die Bundesregierung bei der Erstellung der Länderliste an ihren Worten, die Arzneimittelsicherheit und der Verbraucherschutz müssen gewährleistet werden, mit Blick auf dieses Urteil zu messen.

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