Erstattung rezeptfreier Arzneimittel: G-BA aktualisiert OTC-Übersicht

SIEGBURG/BERLIN (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Oktober zwei Generalregelungen beschlossen, die in die Liste der ausnahmsweise zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähigen OTC-Präparate aufgenommen werden sollen. Danach sollen die Kassen künftig auch die Kosten für solche rezeptfreien Arzneimittel übernehmen, die als Begleitmedikation und zur Behandlung unerwünschter Arzneimittelwirkungen eingesetzt werden.

Die zurzeit gültige OTC-Übersicht enthält bereits Wirkstoffe, die sowohl als zwingend notwendige Begleitmedikation als auch zum Nebenwirkungsmanagement verordnet werden können. Dazu zählen etwa Abführmittel im Zusammenhang mit Opioiden oder Nystatin enthaltende Präparate zur Behandlung auftretender Pilzinfektionen bei transplantierten Patienten.

"Mit den nun beschlossenen generellen Regelungen stellt der G-BA darüber hinaus sicher, dass auch in weiteren Fällen Patienten bei zwingender Notwendigkeit einer Begleitmedikation oder bei Auftreten einer schwerwiegenden Nebenwirkung, rezeptfreie Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden können", erläuterte der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess die Erweiterung der OTC-Liste.

Beschluss wird dem BMGS vorgelegt

Voraussetzung für die Verordnung eines nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels als Begleitmedikation ist, dass die Fachinformation des Hauptarzneimittels die Begleitmedikation als zwingende Notwendigkeit vorsieht. Ist das der Fall, so tritt ein Automatismus in Kraft, der das rezeptfreie Begleitarzneimittel ebenfalls erstattungsfähig macht.

Zur Behandlung schwerwiegender Nebenwirkungen einer Arzneimitteltherapie, bei der in der Regel verschreibungspflichtige Präparate zum Einsatz kommen, die lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen, können OTC-Präparate zukünftig ebenfalls zu Lasten der GKV verordnet werden. Der Beschluss des G-BA wird nun zunächst dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Erst wenn das Ministerium ihn nicht beanstandet, tritt er in Kraft.

Weitere Entscheidung im November

Noch nicht entschieden ist, ob in die OTC-Übersicht auch harnstoffhaltige Arzneimittel zur Behandlung der Ichthyose (Fischschuppenkrankheit) sowie Antihistaminika aufgenommen werden. Insbesondere die Patientenvertreter machen sich im G-BA für diese Erweiterung stark - sie haben allerdings kein Stimmrecht. Die bereits erfolgte Anhörung zu diesen beiden angedachten Ausnahmen wird derzeit noch ausgewertet. Im November wird der G-BA das Thema auf seiner Tagesordnung stehen haben, kündigte Hess an.

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