Gesundheitskarte: Heilberufsausweis nimmt Gestalt an

BERLIN (ks). Die Partner der Selbstverwaltung sind der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wieder ein Stück näher gekommen. Am 12. Oktober haben die Organisationen, die die elektronischen Heilberufsausweise (Health Professional Card, HPC) ausgeben werden, die notwendig gewordene Aktualisierung der technischen Spezifikation für die HPC abgeschlossen. Erst der Heilberufsausweis ermöglicht den Leistungserbringern, auf die eGK ihrer Patienten zuzugreifen - nur mit ihm können beispielsweise elektronische Rezepte ausgestellt und eine Arzneimitteldokumentation geführt werden. Die HCP ist damit zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts der eGK.

In einer gemeinsamen Sitzung von ABDA, Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft wurde die Version 2.09 der Spezifikation für den elektronischen Heilberufsausweis verabschiedet. Diese Beschreibung, was die HPC leisten soll, wird nun den Chipkartenherstellern und Trustcentern zur Kommentierung übergeben. Diese haben bis zum 24. Oktober Gelegenheit, ihre Bewertungen abzugeben. Nach Auffassung der Organisationen der Leistungserbringer gewährleistet die neue Spezifikation die sichere Kommunikation mit der zukünftigen eGK.

Spezifikation der eGK noch nicht abgeschlossen

"Wir hoffen, dass die Industrie auf Grundlage der jetzt vorgestellten Spezifikation möglichst kurzfristig erste Prototypen für Heilberufsausweise vorlegen kann, damit wir - sobald auch die Spezifikation für die eGK und damit absehbar entsprechende Testkarten vorliegen - mit Labortests zum Zusammenspiel von Heilberufsausweis und Gesundheitskarte beginnen können", sagte Dirk Schladweiler, Leiter des Projektbüros Elektronischer Arztausweis der Bundesärztekammer.

BMGS und Datenschützer zufrieden

Die Organisationen der Heilberufe betonten in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass sie mit der Verabschiedung der jüngsten HPC-Spezifikation die Anforderungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) zeitgerecht erfüllen. Im September hatte das Ministerium als zuständige Aufsichtsbehörde die mit der Vorbereitung der eGK beauftragte gematik GmbH angewiesen, die von den Heilberufsgruppen verabschiedete Spezifikation zur Grundlage der weiteren Arbeiten beim Aufbau der zukünftigen Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen zu machen. Die Vertreter des BMGS und des Datenschutzes, die ebenfalls an der Sitzung teilnahmen, zeigten sich zufrieden mit der neuen Spezifikation.

Funktionen des Heilberufsausweises

Die speziell für den Einsatz im Gesundheitswesen weiterentwickelten HPCs verfügen wie kleinste Computer über ein eigenes Rechenwerk und ermöglichen besondere Mechanismen wie die so genannte "Card-to-Card-Authentication". Diese stellt sicher, dass nur berechtigte Personen auf die Daten der eGK zugreifen können. So bleiben die Daten selbst dann geschützt, wenn die Karte verloren gehen sollte. Über seine Funktion als direktes Gegenstück zur eGK hinaus bietet der elektronische Heilberufsausweis Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeuten auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente zu signieren, sie für den Versand über Datenleitungen sicher zu verschlüsseln und sich gegenüber Computersystemen auszuweisen ("authentisieren").

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