51. BAH-Jahresversammlung: BAH fordert weitere Reformen

BERLIN (ks). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) hat auf seiner 51. Jahresversammlung in Berlin an die künftige Bundesregierung appelliert, weitere Reformen im Gesundheitswesen anzugehen. Der neue BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann forderte insbesondere eine differenzierte Behandlung von Festbetrags-Arzneimitteln, die Rückführung rezeptfreier Arzneimittel in den GKV-Leistungskatalog sowie eine Änderung der Zuzahlungsregelung.

Hoffmann erklärte in seiner Eröffnungsrede, dass er von der kommenden Bundesregierung keinen radikalen Systemwechsel im Gesundheitswesen erwarte. Stattdessen halte es der BAH mit Prof. Bert Rürup, der sich Mitte September bei einem Festvortrag für Hoffmanns Vorgänger Johannes Burges dafür ausgesprochen hatte, die GKV-Finanzierung nur schrittweise zu verändern. So könnte etwa zunächst der Arbeitgeberbeitrag eingefroren und später ggf. auch als Bruttolohnbestandteil ausgezahlt werden. Zudem könnte in einem ersten Schritt eine steuerfinanzierte Kinderversicherung eingerichtet werden. "Solche Schritte könnten Zeit schaffen, um die noch offenen Fragen an die weitergehenden Modelle der Finanzierungsreform zu beantworten", sagte Hoffmann.

Festbetragsregelung weiter entwickeln

Für die nähere Zukunft erhofft sich der BAH vor allem, dass keine neuen dirigistischen Kostendämpfungsmaßnahmen beschlossen werden. Grundsätzlich, so Hoffmann, stehe der BAH hinter den etablierten Regulierungsstrukturen im Arzneimittelmarkt. Diese sollten grundsätzlich beibehalten, aber schrittweise verbessert werden. In Anbetracht der mittelständischen Struktur des deutschen Arzneimittel-Marktes könne nur so der Pharmastandort Deutschland gesichert werden. Dennoch sieht der Verband in einigen Teilen des Arzneimittelbereichs Nachbesserungsbedarf.

Insbesondere die bestehende Festbetragsregelung will der BAH auf den Prüfstand stellen: Man müsse sich etwa fragen, ob bei der Gruppenbildung und der Festbetragsfestsetzung andere Strukturen notwendig seien - und das nicht nur bei patentgeschützten Arzneimitteln. Zu überdenken sei auch, ob bei Festsetzung und Anpassung der Festbeträge ergänzende Kriterien herangezogen werden müssten, um den systemimmanenten Absenkungsmechanismus zu durchbrechen.

Für generelle zehnprozentige Zuzahlung

Als weitere Forderungen des BAH an die Politik nannte Hoffmann unter anderem die Änderung der Arzneimittelzuzahlung auf eine durchgängig zehnprozentige Eigenleistung der Versicherten. Eine Obergrenze müsse dabei jedoch bestehen bleiben. Dies würde es für Patienten attraktiver machen, ein niedrigpreisiges Arzneimittel auszuwählen. Zudem fordert der Verband eine Gesetzesänderung, wonach die heutige - für den BAH nicht nachvollziehbare - Altersgrenze der Erstattungsfähigkeit von rezeptfreien Arzneimitteln von zwölf auf 18 Jahre angehoben wird. Auch eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel wäre im Sinne des BAH. Allerdings hat Hoffmann derzeit wenig Hoffnung, dass dieses Anliegen von der Politik aufgegriffen wird.

Anerkennung für die Apotheken

Für die Apotheker hatte Hoffmann in seiner Rede lobende Worte übrig: Sie sind für viele BAH-Mitgliedsfirmen zu einem besonders wichtigen Partner geworden, nachdem die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. Es sei "in hohem Maße anerkennenswert", dass die Apotheker mit Unterstützung ihrer Standesorganisationen nach der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung rezeptfreie Arzneimittel auch als ein ökonomisches Standbein betrachten, für dessen Weiterentwicklung man in der eigenen Apotheke –einen Beitrag leisten könne. Insbesondere lobte Hoffmann die Initiative "OTC aktiv" des Deutschen Apothekerverbandes.

Offen für jede neue Regierung

Abschließend sicherte Hoffmann zu, der BAH werde mit jeder Bundesregierung unvoreingenommen zusammenarbeiten. Wo vertretbare Kompromisse möglich seien, würde man diese eingehen. Wo das aber nicht der Fall sei, werde der BAH seine Finger so lange in die Wunde legen, wie es im Interesse seiner –Mitgliedsunternehmen, aber auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine gute und sichere Arzneimittelversorgung notwendig sei.

Neu gewählt: Hans-Georg Hoffmann neuer BAH-Vorsitzender

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller wählte am 28. September auf seiner 51. Jahresversammlung in Berlin den Juristen Hans-Georg Hoffmann zu seinem neuen Vorsitzenden. Der 59-jährige Geschäftsführer der M.C.M. Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH folgt damit Johannes Burges, dem Inhaber der Hermes Arzneimittel GmbH in Großhesselohe bei München.

Hoffmann ist bereits seit vielen Jahren in BAH-Gremien tätig. Seit 1983 ist er Vorsitzender des Rechtsausschusses des BAH und seit 2003 bekleidete er bereits das Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden im BAH-Vorstand. Sein Vorgänger Burges stand 25 Jahre an der Spitze des BAH und kandidierte nun nicht mehr für das Amt des Vorsitzenden. Er wird dem BAH allerdings erhalten bleiben: Als stellvertretender Vorsitzender wird sich Burges künftig vor allem mit internationalen Fragen beschäftigen.

Der BAH in Kürze

Gegründet wurde der BAH im Jahr 1954. Zunächst setzte er sich verstärkt für die Marketingprobleme der kleinen und mittleren Arzneimittel-Hersteller ein. Mittlerweile hat sich die Mitgliederstruktur verändert, dadurch sind andere Problemfelder in den Vordergrund getreten. Der Name des BAH wechselte in seiner Geschichte ein paar Mal, so wurde aus dem 1961 "Bundesfachverband der Heilmittelindustrie und der ihr verbundenen Werbewirtschaft (BHI)" benannten Verband 1983 der "Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e. V.", 2001 erfolgte die Umbenennung in "Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V." Seit 1980 verleiht der BAH für besondere Verdienste rund um die Selbstmedikation den Selbstmedikationspreis an verbandsexterne Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft oder Medien.

1981 wurde die Kooperation Phytopharmaka gegründet mit dem Ziel, das gesamte wissenschaftliche Erkenntnismaterial auf dem Gebiet der Phytotherapie aufzuarbeiten. 1995 wurde der BAH vom damaligen Bundesminister für Gesundheit in die "Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" berufen. 2003 schließlich erfolgte eine Satzungsänderung hinsichtlich der politischen Aktivitäten und Mitgliederbetreuung: Die satzungsmäßige Vertretung erstreckt sich zukünftig auf den Bereich der Selbstmedikation und das Gebiet der rezeptpflichtigen Arzneimittel mit Ausnahme der patentgeschützten Präparate.

Mehr Infos: www.bah-bonn.de

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