Kommentar

Alles aus einer (deutschen) Hand

Noch immer gärt die Apothekengesetznovelle, mit der die ortsgebundene Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser aufgehoben werden soll. Jeder Apotheker mit Sitz innerhalb der EU soll demnach deutsche Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen dürfen. Außerdem soll es möglich sein, die Logistik von der pharmazeutischen Beratung und Kontrolle abzukoppeln. Krankenhäuser müssten demnach einen Belieferungsvertrag mit einer deutschen oder europäischen (Versand-)Apotheke schließen und die Akutversorgung und die pharmazeutische Beratung, Betreuung und Kontrolle anderweitig regeln. Die verschiedenen Aufgabengebiete, die doch eng miteinander verzahnt sind, lägen damit nicht mehr in einer Hand.

Die Folgen eines solchen Tohuwabohus - wer ist letztlich verantwortlich, wenn etwas passiert - lassen sich schon jetzt voraussagen. Kostendruck im Krankenhaus würde letztlich dazu führen, dass für die Belieferung eine Konzentration auf wenige große Versandapotheken irgendwo in Europa erfolgt und für die Beratung ein Apotheker in Teilzeitstellung eingestellt wird - das Ende von Krankenhausapotheken.

Nicht zuletzt geht von der Novelle eine große Gefahr für die Apothekenpflicht generell aus. So könnte die Frage aufkommen, warum eine solche Aufteilung zwischen Logistik und Betreuung/Beratung nicht auch in der ambulanten Versorgung durch Apotheken möglich sein soll: Ein Logistikunternehmen, z. B. Versandapotheken, versorgt die Patienten, die Arzneimittelberatung besorgt der Arzt - eine fatale Entwicklung für Patienten und Verbraucher, für die Arzneimittelsicherheit und die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Erst in der letzten Woche fand eine öffentliche Anhörung dazu statt, in der betroffenen Kreisen Gelegenheit gegeben wurde, ihre Argumente dafür oder dagegen vorzubringen. Immerhin hat der Bundesrat bereits im Dezember den Gesetzesentwurf abgelehnt.

Es bestehen Chancen, dass die Bundesregierung dieses Mal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwartet und dann national verträgliche Regelungen maßschneidert statt im vorauseilenden Gehorsam Bewährtes über Bord zu werfen. Man sollte auch das aktuelle Urteil zum Thema Versandhandel aus den Niederlanden berücksichtigen. Deutsches Versandhandelsrecht macht hier die Vorgaben.

Peter Ditzel

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