Für Erhaltung des Regionalprinzips: Bundesrat stoppt Änderung des ApoG

BERLIN (ks). Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Regionalprinzips für krankenhausversorgende Apotheken ist nach wie vor keine ausgemachte Sache. Der Bundesrat hat die geplante - zustimmungspflichtige - Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) bereits am 17. Dezember 2004 in einer Stellungnahme abgelehnt. Nach Auffassung der meisten Länder besteht keine Notwendigkeit für eine Neuregelung, so lange der Europäische Gerichtshof nicht entschieden hat, ob das Regionalprinzip tatsächlich die Warenverkehrsfreiheit verletzt.

Auch die SPD-geführten Bundesländer haben Zweifel an der beabsichtigten Änderung: Die Stellungnahme des Bundesrats unterstützten 13 Länder - lediglich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein stimmten dagegen, Bremen enthielt sich der Stimme. Ebenso hatte zuvor bereits der Gesundheitsausschuss des Bundesrats den Gesetzentwurf abgelehnt. Die Bundesregierung erklärte in einer Gegenäußerung, dass sie dennoch an dem Gesetzesvorhaben festhalten wolle. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, weil sie durch das Regionalprinzip die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum freien Warenverkehr verletzt sieht.

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Am 19. Januar fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum ApoG-Änderungsgesetz statt, in dem die gegeneinander stehenden Positionen erneut deutlich wurden. Vor allem die verschiedenen Apothekerverbände und der Verband der Klinikärzte, der Marburger Bund, wiesen auf die Gefahren hin, die die angedachte Trennung von Logistik und Beratung bei der Arzneimittelversorgung bergen. Auf der anderen Seite warnte der Bonner Rechts-Professor Wulf-Henning Roth vor einem Fallenlassen des Gesetzentwurfs. Er sieht den freien Warenverkehr durch das Regionalprinzip klar verletzt und Entschädigungsansprüche auf die Bundesrepublik zukommen. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG stellte sich hinter das rot-grüne Vorhaben.

Aufgabe für Vermittlungsausschuss?

Am 26. Januar wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages abschließend zu der geplanten Gesetzesänderung Stellung nehmen. Möglicherweise wird schon in der darauffolgenden Sitzungswoche die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Da das Gesetz jedoch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, reicht Rot-Grün die Mehrheit im Parlament nicht. Lehnt der Bundesrat das Gesetz im Anschluss ab, tritt es nicht in Kraft. Die Bundesregierung hat dann aber noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

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