Berliner Versand-Urteil: DAZ-Bericht schlägt hohe Wellen

STUTTGART/BERLIN. Sowohl in der Politik als auch ABDA-intern schlägt das in der letzten DAZ (Nr. 3, Seite 3 und 92 ff.) veröffentlichte und kommentierte Urteil des Kammergerichts Berlin zur Illegalität des grenzüberschreitenden Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus den Niederlanden hohe Wellen.

Bereits am Tage der DAZ-Veröffentlichung wurde Dr. Wolf Bauer, Mitglied des Deutschen Bundestages, aktiv und stellte der Bundesregierung die schriftliche Anfrage, welche Konsequenzen sie aus den Feststellungen des Kammergerichts zu ziehen gedenke, dass die niederländischen Versandhandelsregelungen nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.

Dagegen ruft in der Berufsöffentlichkeit und den Kammern Kopfschütteln und harsche Kritik hervor, dass die ADBA auf das sensationelle Urteil bislang nicht reagiert hat, obwohl es dort - wie in einem am Donnerstag eilig versandten ABDA-Rundschreiben bestätigt wurde - bereits seit Ende letzten Jahres vorliegt. Auch in der standeseigenen PZ sucht man bislang vergebens nach einer Meldung über die Entscheidung des Kammergerichts. Wir werden weiter berichten.

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