Hausapothekenmodell: Neues Hausapothekenmodell in Brandenburg

POTSDAM (ks). AOK- und IKK-Versicherte aus Brandenburg können sich ab dem 1. September in das neue Versorgungsmodell "HausarztPlus" einschreiben. Auf sie wartet eine hausarztzentrierte Versorgung und die Betreuung durch eine von ihnen ausgewählte Hausapotheke. Bereits rund 300 der 520 brandenburgischen Apotheken haben sich seit Juli in den ersten landesweiten Vertrag dieser Art eingeschrieben. Die Kassen rechnen damit, dass bis zum Jahresende etwa 175.000 der 870.00 AOK- und IKK-Versicherten im Land an dem Programm teilnehmen werden.

Partner des Vertrags zur hausarztzentrierten und integrierten Versorgung sind neben den Landesverbänden der AOK und der IKK die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft, der Berufsverband der Allgemeinärzte in Berlin und Brandenburg - Hausärzteverband - sowie die BAS, eine Servicegesellschaft des Apothekerverbandes Brandenburg (AVB). Vertreter der kooperierenden Kassen und Verbände stellten die Vereinbarung am 25. August in Potsdam vor.

Hausapothekenscheckheft sorgt für Übersicht

Grundsätzlich ähnelt der neue Vertrag, der für eine optimierte, qualitätsgesicherte medizinischen Betreuung und größere Arzneimittelsicherheit sorgen soll, dem Barmer-Vertrag. Die teilnehmenden Versicherten verpflichten sich - freiwillig! - ihre gesamte Medikation über die gewählte Hausapotheke zu beziehen. Durch die Speicherung sämtlicher Medikationsdaten des Versicherten in der Hausapotheke können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und gezielt vermieden werden. Neu ist das Hausapothekenscheckheft, das Patienten bei der Einschreibung ausgehändigt wird. Darin befinden sind zwölf Schecks mit besonderen Angeboten. Dazu zählen unter anderem Gesundheitstests zur Bestimmung der Werte für Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin oder des Body-Mass-Index, eine Gesundheits-Reiseberatung, eine individuellen Beratung zu Krankheitsbildern und speziellen Arzneimitteln. Zudem erhalten die teilnehmenden Versicherten einen 5-prozentigen Rabatt auf Artikel des Nebensortiments.

Bewusste Entscheidung für den Apothekerverband

Für die Apotheker in Brandenburg ist der Vertrag insbesondere deshalb interessant, weil die AOK die größte Krankenkasse des Landes ist, erläuterte AVB-Geschäftsführer Michael Klauß: "Das fordert Apotheken ganz anders als beim Barmer-Vertrag". Es wird keine Seltenheit sein, dass eine Hausapotheke einige hundert eingeschriebene AOK- und IKK-Versicherte betreuen wird. Allerdings kann sich eine Kasse mit so vielen Versicherten auch keine allzu hohen Extra-Vergütungen an die Leistungserbringer erlauben. 3,50 Euro bekommt ein Apotheker, der wegen eines eingeschriebenen Patienten mit dem Hausarzt Rücksprache hält. Begrenzt ist dieser Abrechnungsposten auf vier Prozent der Versicherten. Mag auch die Vergütung bescheiden sein - für Klauß ist es ein wichtiges Zeichen, dass sich AOK und IKK mit dem Vertrag bewusst zur wohnortnahen Arzneimittelversorgung und zu den brandenburgischen Apotheken bekannt haben. Auch andere Apotheken-Zusammenschlüsse hatten sich um die Einbeziehung in den Vertrag bemüht - allerdings erfolglos.

Auch Fachärzte sind willkommen

Bei "HausarztPlus" handelt es sich um ein modulares Programm, dem sich weitere Partner anschließen können. Es steht sowohl anderen Kassen als auch Fachärzten offen. Nicht zuletzt soll der Vertrag zur integrierten Versorgung auch die fachärztliche Betreuung in strukturschwachen Regionen des Landes sicherstellen. Bereits eingebunden ist der Landesverband Brandenburg der Dermatologen, der den AOK- und IKK-Versicherten ein Hautscreening zur Früherkennung von Hautkrebs durch den Hautarzt anbietet. Zudem gibt es ein besonderes Angebot zur Behandlung von Rheumakranken. Im Rahmen der ärztlichen Versorgung profitieren die teilnehmenden Patienten nicht nur von einer besseren medizinischen Betreuung. Auch Präventionsangebote, die Durchführung von Hausbesuchen, kürzere Wartezeiten und ein umfassendes Gesundheitsgespräch für Versicherte bis zum 35. Lebensjahr sieht die Vereinbarung vor. Zudem müssen eingeschriebene Versicherte nicht in jedem Quartal, sondern nur einmal jährlich die Praxisgebühr von zehn Euro bei ihrem Hausarzt zahlen.

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