Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: Neue Maßnahmen zu Arzneimitteleinsparunge

HAMBURG (tmb). Nach monatelangen Auseinandersetzungen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Hamburg sollen die Arzneimittelkosten ab 1. Juli durch veränderte ärztliche Verordnungen begrenzt werden. Inhaltlich geht es um altbekannte Vorschläge, neu sind aber das gemeinsame Vorgehen von Ärzten und Kassen und die Drohkulisse durch arztindividuelle Regresse.

In einer gemeinsamen Presseerklärung haben die Hamburger Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) am 28. Juni auf ihre jüngsten Maßnahmen "für den sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln" hingewiesen, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen. Künftig werden die Versicherten bei Ärzten und Krankenkassen mit einer gemeinsamen schriftlichen Patienteninformation auf die vereinbarten Maßnahmen hingewiesen. In dem Merkblatt werden der verstärkte Einsatz von Generika und von preiswerten Arzneimitteln der "Standardtherapie", der Ersatz von "Me-too-Medikamenten" und die ohnehin gesetzlich festgelegten Verordnungsausschlüsse bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln genannt.

"Me-too-Medikamente" werden darin als Medikamente bezeichnet, "die eigentlich auch schon vor langer Zeit entwickelt wurden, bei denen aber durch geringfügige Veränderungen in der chemischen Formel ein neuer Patentschutz eingetreten ist". Die Maßnahmen seien erforderlich, um die Beitragssätze stabil zu halten und die Versicherten gleichzeitig am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen. So wird um Vertrauen für möglicherweise veränderte Arzneimittelverordnungen geworben.

Hintergrund dieser intensiven Öffentlichkeitsarbeit ist die bereits im März abgeschlossene Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2005, die eine monatelange Auseinandersetzung zwischen den Krankenkassen und der KV in Hamburg um angeblich zu hohe Arzneimittelausgaben beendet hatte. Dabei wurde eine Erhöhung des vereinbarten Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel um 6,9% gegenüber 2004 vereinbart, nach einer Senkung um 7,3% für das Jahr 2004 gegenüber 2003.

Nach der neuen Regelung können Ärzte künftig von den Krankenkassen in Regress genommen werden, wenn sie ausgewiesene Einsparpotenziale in ausgewählten Indikationsgebieten nicht realisieren. In der jüngsten Ausgabe des Ersatzkassenreports Hamburg hatte Dieter Bollmann als Vertreter der KV Hamburg betont, dass dieser in Hamburg gefundene Weg bundesweit erstmalig beschritten werde.

Die Vertragspartner vereinbarten teilweise sehr genau definierte Ziele für 13 Arzneimittelgruppen, die etwa 35% des vereinbarten Ausgabenvolumens für 2005 umfassen. So wurde beispielsweise beschlossen, die Ausgaben für Insuline um 11%, für Diuretika um 15%, für Sulfonylharnstoffe um 17%, für Lipidsenker um 19% und für Calciumantagonisten vom Dihydropyridintyp sogar um 20% zu senken. In einer Anlage zur Zielvereinbarung werden detaillierte Empfehlungen zur Substitution hochpreisiger Arzneimittel gemacht.

Die Verordnungsdaten werden künftig von einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe der KV und der Krankenkassen ausgewertet. Wenn im Herbst 2006 festgestellt werden sollte, dass das vereinbarte Ausgabenvolumen 2005 überschritten wurde, soll in arztbezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen festgestellt werden, ob und in welcher Höhe die Krankenkassen Regressansprüche geltend machen.

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