Schalterpharmazie

Letztlich ist es nur konsequent zu Ende gedacht: Das Bundesverwaltungsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung zum Verbot von "Apotheken-Autoschaltern" revidiert. Nach seinem aktuellen Urteil (siehe auch DAZ Nr. 22) darf eine Apotheke nun auch über einen Außenschalter Arzneimittel abgeben.

Einem Apotheker eines Einkaufscenters war von der zuständigen Behörde verboten worden, Arzneimittel über einen Autoschalter auszuhändigen. Die Behörde berief sich dabei auf Paragraph 17 der Apothekenbetriebsordnung, die eine Arzneimittelabgabe nur in den Apothekenbetriebsräumen erlaubt. Man argumentierte, dass die Besonderheit der Ware "Arzneimittel" bei der Schalterabgabe nicht mehr erkennbar und die Beratung beeinträchtigt sei. Auch wenn diese Argumentation für mich nicht zwangsläufig so ist – im Nachtdienst wurde beispielsweise auch durch den Nachtdienstschalter bedient, beraten und informiert, ohne dass die Besonderheit des Arzneimittels auf der Strecke blieb -, so konnte man die strikte und durchgängige Regelung der ApBetrO noch akzeptieren.

Doch in Zeiten von Botendiensten und Versandhandel mutet ein Verbot von Auto- und Außenschalter recht anachronistisch und widersprüchlich an. Das haben auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts erkannt. So berufen sie sich ausdrücklich in ihrem Urteil auf die liberalisierten Vertriebswege Versandhandel und Botendienste. Der Kunde braucht die Apotheke nicht mehr zu betreten, wenn er es nicht will.

Und: "In welchem Umfang er das Beratungsangebot des Apothekers in Anspruch nimmt bleibt weitgehend ihm selbst überlassen." Richtig. Wenn der Kunde bei der Versandapotheke bestellt, kann er auch entscheiden, ob er sich noch per E-Mail oder telefonisch beraten lässt oder nicht. Im Prinzip sitzt der Kunde vor dem PC-Bildschirm mit Blick auf die Internetseite einer Versandapotheke vor einem virtuellen Schalter.

Wenn also diese Form der Arzneimittelabgabe rechtens ist, dann kann die Abgabe durch einen Außen- oder Autoschalter einer Apotheke erst recht nicht falsch sein. Und ist es nicht allemal besser, wenn der Kunde am Apothekenschalter bedient und beraten wird als übers Internet? Der Dialog, der Blickkontakt, der Habitus des Patienten - das läuft am Schalter genauso ab wie in der Offizin und bietet weit mehr Infos über den Patienten als bei einer schriftlichen oder telefonischen Beratung.

Peter Ditzel

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