Kontroverse geht weiter: Trotz Klage: Werbeverbot für Tabakwaren beschlossen

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 18. Mai den Gesetzentwurf für ein grundsätzliches Tabakwerbeverbot auf den Weg gebracht. Sie folgt damit den Vorgaben einer EU-Richtlinie. Zugleich führt die Bundesregierung ihre Klage gegen eben diese Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) fort. Zur Vermeidung einer Vertragsstrafe sei es jedoch nötig, die Richtlinie bis zum 31. Juli umzusetzen, erklärte ein Regierungssprecher.

Auch wenn der Gesetzentwurf nun ins Parlament geht und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, speziell dem Rauchen den Kampf angesagt hat - die Bundesregierung hält an ihrer im September 2003 eingereichten Klage gegen das umfassende EU-Werbeverbot fest. Die Regierung ist der Ansicht, dass es der EU insbesondere bei regionalen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Rundfunk an Zuständigkeit für eine Regelung fehlt.

Entscheidung erst Ende des Jahres

Auch Caspers-Merk hat Bedenken, ob ein "Totalverbot für ein legales Produkt" verfassungsmäßig sein könne. Keine Einwände hat die Bundesregierung hingegen gegen das Werbeverbot im Internet sowie das Verbot des grenzüberschreitenden Sponsoring der Tabakbranche. Sie geht davon aus, dass die Klage beim EuGH in vollem Umfang erfolgreich sein wird. Mit einer Entscheidung der Luxemburger Richter wird jedoch nicht vor Ende des Jahres 2005 gerechnet.

Die Regierung verwies darauf, dass sie bereits verschiedene Maßnahmen zur Prävention eingeleitet habe: Unter anderem soll die Erhöhung der Tabaksteuer den Tabakkonsum insbesondere auch bei Jugendlichen reduzieren. Zudem lege man Wert auf die Information der Verbraucher. So finden sich seit letzter Woche auf der Homepage des Bundesverbraucherschutzministeriums Angaben zu Tabakzusatzstoffen.

"Wir müssen alles tun, damit vor allem Jugendliche gar nicht erst anfangen zu rauchen", erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast am 18. Mai in Berlin. Sie unterstütze deshalb das Verbot von "Werbung, die Rauchen als chic darstellt".

Union: Information statt Verbote

Der Union kritisierte den Gesetzentwurf. Er lasse viele Fragen offen und komme zu einem ungünstigen Zeitpunkt, erklärten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Bleser und die Verbraucherschutzbeauftragte Ursula Heinen. Auch sie sind der Auffassung, dass die EU-Richtlinie über das Ziel, den richtigen Umgang mit Tabak zu regeln, hinausschieße.

Wenngleich es grundsätzlich zu begrüßen sei, dass der Staat in diesem Bereich handle, müsse man sich fragen, ob dabei nicht zuerst Informationen statt ständig weiterer Verbote stehen sollten. "Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande sind es einfach überdrüssig, ständig reglementiert zu werden", so Bleser und Heinen. Sie kündigten an, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf beantragen wird.

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