Hausapothekenvertrag zwischen DAV und Deutscher BKK: DAV-Chef Keller erwartet "k

BERLIN (ks). Der Hausapothekenvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Deutschen BKK ist unter Dach und Fach: Nach monatelangen Verhandlungen stellten die Vertragspartner am 11. Mai in Berlin ihre frisch unterzeichnete Vereinbarung vor. Ab dem 1. Juli können eingeschriebene Versicherte der Deutschen BKK von dem besonderen Service der teilnehmenden Apotheken profitieren.

Seit Oktober letzten Jahres hatten die Verhandlungsführer des DAV und der Deutschen BKK über den neuen Hausapothekenvertrag beraten. Zuletzt übten noch einige DAV-Mitgliedsorganisationen Kritik an den vereinbarten Preisen für Teststreifen (siehe DAZ Nr. 18, 2005, S. 3 und Nr. 19, 2005, S. 22). Doch nun sind die Weichen für die dritte Runde des DAV-Hausapothekenmodells gestellt. Die Landesapothekerverbände und -vereine beginnen jetzt, die einzelnen Apotheken über das Vertragswerk zu informieren, die Deutsche BKK rührt ihrerseits die Werbetrommel bei ihren Versicherten.

Barmer-Apotheken sind schon fit

"Die Medikationsdatei ist aus Sicht der Apotheker das Kernstück des Vertrags", erklärte der DAV-Vorsitzende Hermann S. Keller. Für ihre Erstellung kann der Apotheker fünf Euro bei der Deutschen BKK abrechnen. Das weitere Führen der Datei ist der Kasse ebenfalls fünf Euro wert – bis zu vier Mal im Jahr. Grundsätzlich kann jede Apotheke, die auch schon am Barmer Hausarzt- und Hausapotheken-Vertrag teilnimmt, ohne weitere Aufrüstung in den BKK-Vertrag einsteigen. Bei der Entscheidung für oder gegen den Vertrag sollte aber auch berücksichtigt werden, wie viele Deutsche BKK-Versicherte zum Kundenkreis gehören.

"Wenig Begeisterung in den neuen Ländern"

Die größte deutsche Betriebskrankenkasse entstand aus einer Fusion der Betriebskrankenkassen der Deutschen Post, der Telekom und der Volkswagen AG. Die rund 1,1 Millionen Mitglieder zählende Deutsche BKK ist aufgrund ihrer Geschichte nicht in allen Bundesländern gleich stark vertreten. Keller erwartet daher in den neuen Ländern "keine Begeisterungsstürme" der Apotheker für den Vertrag.

(Noch) keine Integrierte Versorgung

Anders als beim Barmer-Vertrag, handelt es sich bei dem Vertrag mit der Deutschen BKK nur um einen zweiseitigen Vertrag – die Ärzteschaft blieb zunächst außen vor. Allerdings können sich sowohl die Kasse als auch der DAV vorstellen, in einem zweiten Schritt auch Mediziner einzubeziehen – allerdings lieber Fach- als Hausärzte. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BKK, Ralf Sjuts, macht keinen Hehl daraus, dass er nicht viel auf die hausarztzentrierte Versorgung gibt: "Es gibt keinen Beleg, dass die ideale Vorstellung vom Hausarzt, der die Fäden zusammenführt, gewinnbringend ist oder gar zu Einsparungen führt". Vorstellbar ist für ihn eher eine Kooperation mit Fachärzten. Allerdings sei es schwierig, die einzelnen Ärztegruppen in einen bundesweiten Vertrag zu bringen, so Sjuts.

Hoffnung auf rationale Arzneimitteltherapie

Der Kassenchef will seinen Versicherten mit dem Vertrag mehr Service bieten: Ob eine Kasse günstig ist, entscheide nicht nur der Beitragssatz, sondern auch weitere Angebote, mit denen gespart werden kann. Sjuts betonte, dass die Deutsche BKK die aufgrund des Hausapothekenvertrags im Arzneimittelbereich erzielten Einsparungen "eins zu eins an die Versicherten weitergeben" werde. So sollen etwa schon bald Gespräche mit der Arzneimittelindustrie über Rabatte geführt werden – gemeinsam mit dem DAV. Über eine modifizierte Aut-idem-Regelung soll es so zu einer rationaleren Arzneimitteltherapie kommen.

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