Werbung für rezeptfreie Arzneimittel: Experten begrüßen Liberalisierung

BERLIN (ks). Die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) werden von Experten grundsätzlich begrüßt. Dies zeigte sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zur 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) am 11. Mai in Berlin. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Lockerung der Werbeverbote für verschreibungsfreie Arzneimittel vor. Zudem werden Schönheitsoperationen explizit in den Anwendungsbereich des HWG einbezogen.

Mit den Gesetzesänderungen sollen die nationalen Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang gebracht werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass rezeptfreie Arzneimittel nach der jüngsten Gesundheitsreform grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, trifft die Neuregelung der Werbung für diese Mittel auf Verständnis.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erkennt ein gestiegenes Informationsbedürfnis der Verbraucher in diesem Bereich an. Allerdings würde der Verband die Liste von Krankheiten, für die eine Werbung weiterhin verboten sein soll, gerne um weitere Sachverhalte erweitert wissen.

Bislang ist vorgesehen, dass die Werbung für rezeptfreie Medikamente verboten bleibt, wenn diese der Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten, bösartigen Neubildungen, Suchtkrankheiten (ausgenommen Nikotinabhängigkeit) oder Komplikationen rund um die Schwangerschaft dienen. Dem vzbv zufolge sollten beispielsweise auch organische Erkrankungen oder Erkrankungen des Blutes bzw. der blutbildenden Organe in die Liste aufgenommen werden.

BAH begrüßt schlankere Liste

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) begrüßte die umfassende Überarbeitung der Krankheitsliste hingegen uneingeschränkt. "Dieser Liberalisierungsvorschlag trägt den vom Zeitpunkt der Entstehung der Liste bis heute geänderten Rahmenbedingungen Rechnung", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Der Verbleib von vier schwerwiegenden Erkrankungen in der Ausnahmeliste sowie die sonstigen Verbote bieten dem BAH zufolge einen ausreichenden Schutz des Bürgers vor einer falschen Selbstmedikation.

Erleichterungen für Generikahersteller

Zur Diskussion stand des Weiteren die in der AMG-Novelle vorgesehene Anpassung der Packungsbeilagen, Fachinformationen und Arzneimittel-Kennzeichnung an europäische Richtlinien. Sie wurde von den Experten zwar überwiegend positiv bewertet, da sie die europäische Harmonisierung vorantreibe. Die Pharmaverbände Pro Generika, BAH sowie der Verband Forschender Arzneimittelhersteller plädierten jedoch für einen einheitlichen Stichtag für die Änderungen sowie eine zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist bis zum Jahr 2010.

Diskutiert wurde zudem die vorgesehene Einführung der so genannten "Roche-Bolar-Regelung". Diese ermöglicht Generikaherstellern bereits vor Ablauf des Patents in Deutschland sämtliche Maßnahmen durchzuführen, um ein Generikum bis zur Zulassungsreife zu entwickeln. Pro Generika begrüßte diese Neuregelung. Sie ermögliche es der deutschen Generikaindust rie, ihre führende Position zu festigen und auszubauen.

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