Randnotitz

Aus einer Hand

Es war ein hartes Ringen um die zukünftige Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern ohne eigene Apotheke. Der Anstoß zur Gesetzesänderung kam von einem Krankenhauskonzern, der die Arzneimittelversorgung seiner Häuser bundes- und europaweit ausschreiben wollte. Das aber kollidierte mit dem Apothekengesetz, das die Arzneiversorgung auf Apotheken oder Krankenhausapotheken im Kreis oder benachbarten Kreis beschränkte. Die Bundesregierung nutzte dieses Begehren und brachte einen Gesetzentwurf ein, um die ortsgebundene pharmazeutische Krankenhausversorgung, die nicht europäischem Recht entspricht, den EU-Vorschriften über den freien Warenverkehr anzupassen. Von Höhenflügen der Liberalisierung getragen (Antreiber dazu waren u. a. die Grünen), sah der Entwurf vor, dass sich ein Krankenhaus auch auf dem Versandweg von einer Apotheke in Europa versorgen lassen darf. Die Liberalisierungseuphorie wollte sogar erlauben, Logistik und Beratung zu trennen - der Regierung erschien das, wie aus einer Rede von Biggi Bender (Bündnis 90/ Die Grünen) zu entnehmen ist, "sinnvoll". Es hätte also - überspitzt formuliert - möglich sein sollen, dass eine polnische oder portugiesische Apotheke ein deutsches Krankenhaus beliefert und ein österreichischer Apotheker die Beratung durchführt. Der Gesetzentwurf vernachlässigte dabei mögliche Schwierigkeiten, wenn es um die Akutversorgung eines Krankenhauses geht. Zum Glück versagten die Länder ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf, er wanderte in den Vermittlungsausschuss. Dort konnte ein Kompromiss gefunden werden, der tragfähig erscheint und unter dem Schlagwort "Versorgung aus einer Hand" mittlerweile abgesegnet wurde. Die Kreisgrenzen wurden zwar aufgehoben, die Versorgung eines Krankenhauses kann nun europaweit erfolgen, allerdings sind die Arzneimittel direkt, auch im Akutfall, unverzüglich und bedarfsgerecht zu liefern und - das Wichtigste - ein Apotheker der Lieferapotheke muss das Krankenhauspersonal persönlich, im Notfall unverzüglich beraten, außerdem Mitglied der Arzneimittelkommission sein. Damit dürften dem Wildwuchs des allzu freien Warenverkehrs sinnvolle Zügel angelegt worden sein. Zwar kann eine niederländische Apotheke jetzt als Versorger auftreten, allerdings dürfte der Versorgungsradius nicht allzu weit über die Grenze nach Deutschland reichen.

Peter Ditzel

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