Streit mit Gesundheitsministerium: Künstliche Ernährung: G-BA will vor Gericht

BERLIN (ks). Der Streit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) um die Richtlinien zur künstlichen Ernährung landet womöglich vor Gericht: Der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess erklärte am 4. Mai in Berlin, dass er eine gerichtliche Klärung für nötig hält, wenn das Ministerium an seiner Beanstandung des G-BA-Beschlusses festhält.

Hess betonte, dass ihm nicht an einer politischen Auseinandersetzung gelegen sei - vielmehr geht es dem Juristen darum, die Rechtsgrundlage der fraglichen Richtlinien sauber zu klären. Aus seiner Sicht hat der G-BA deren Vorgaben eingehalten. Doch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verlangt Lockerungen (siehe auch DAZ Nr. 18/2005). Die geforderten Änderungen würden dem Missbrauch Tür und Tor öffnen sowie zu enormen Mehrkosten der Krankenkassen führen, erklärte Hess.

Am 17. Mai wird der G-BA über das weitere Vorgehen beraten. Das Bundesgesundheitsministerium, das gegenüber dem G-BA eine Rechtsaufsicht ausübt, könnte seine Änderungswünsche notfalls per Ersatzvornahme durchsetzen. In diesem Fall bleibt dem G-BA nur noch der Klageweg, den er notfalls beschreiten will.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.