Schiedsstelle angerufen: Kontroverse um Kassenzwangsrabatt

DÜSSELDORF (im). In der Auseinandersetzung zwischen Pharmazeuten und Krankenkassen um den 2-Euro-Kassenzwangsrabatt wird nun die Schiedsstelle über die Absenkung des Abschlags befinden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Schiedsstelle angerufen, teilte der DAV-Vorsitzende Hermann S. Keller am 28. April in Düsseldorf mit.

Seinen Worten zufolge hatten die Apotheker den Kassen Gespräche über eine mehrjährige Regelung des Rabatts angeboten, worauf die Kassen jedoch nicht eingegangen seien. Angesichts eines Rückgangs von 50 Millionen abgegebener Arzneimittel-Packungen zu Lasten gesetzlicher Kassen im abgelaufenen Jahr erinnerte Keller auf dem diesjährigen DAV-Wirtschaftsforum an die eindeutige Gesetzeslage.

Demnach muss der 2-Euro-Abschlag bei verordneten Fertigarzneimitteln erstmals in 2005 so angepasst werden, dass die Apotheken einen Ausgleich für eine sinkende Zahl an abgegebenen Packungen erhalten. Laut GKV-Modernisierungsgesetz soll eine Zunahme an abgegebenen Packungen in 2004 die Kassen nicht zusätzlich belasten, aber zurückgehende Packungszahlen auch nicht zu Ertragseinbußen in den Apotheken führen. Wie Keller sagte, waren es die Kassen selbst gewesen, die im Gesetzgebungsverfahren diese Klausel durchgeboxt hätten. Jetzt seien sie entsetzt über die Folgen und versuchten, das Gesetz zu ihrem Vorteil umzuinterpretieren. Grundlage für die Anpassung ist die Differenz der Packungen 2004 zu 2002.

Keller ging darüber hinaus auf die geplante Änderung des Apothekengesetzes ein, die am 29. April auf der Tagesordnung des Bundesrats in Berlin stand. Mit dem aktuellen Lösungsvorschlag des Vermittlungsausschusses, über den die Länderkammer abstimmen muss, könnten die Apotheker leben, so seine Bewertung. Der Kompromiss sieht demnach zwar den Verzicht auf die Belieferung eines Krankenhauses durch eine krankenhausversorgende Apotheke aus demselben oder benachbarten Kreis vor (Kreisgrenzenprinzip). Allerdings wird laut Keller durch einige Anforderungen die Qualität durch die Versorgung aus einer Hand gesichert. So müsse die versorgende Offizin Akutpräparate unverzüglich und bedarfsgerecht liefern können und die Beratung über eine wirtschaftliche Arzneitherapie sicher stellen. Da der Apotheker Mitglied der Arzneimittel-Kommission der Klinik sein muss und als Leiter oder Mitarbeiter der versorgenden Apotheke angehören soll, ergebe sich eine gewisse Nähe zur Klinik.

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