Karten- oder Serverlösung? Datenschützer will Prüfung "ergebnisoffen"

BERLIN (ks). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist sicher, dass sich die datenschutzrechtlichen Probleme bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lösen lassen. Sorgfalt müsse aber vor Schnelligkeit gehen, erklärte Schaar bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts am 19. April in Berlin.

Bislang verlief die Erstellung des eGK-Konzepts nach Schaars Vorstellungen - zumal er "intensiv beteiligt" war. In seinem Tätigkeitsbericht betont er, wie wichtig eine "ergebnisoffene Prüfung" bei den in diesem Jahr startenden Feldversuchen ist. "Dies gilt vor allem für die Frage, ob die Daten auf der Karte oder auf einem Server gespeichert werden sollen". Schaar kritisierte erneut so genannte Apotheken-CDs, mit denen personenbezogene Rezeptdaten für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine gesetzliche Klarstellung, dass die in den Apothekenrechenzentren auflaufenden Daten nicht zu anderen Zwecken als zur Abrechnung verwendet werden dürfen, sei "dringend erforderlich".

Während das Bundesgesundheitsministerium Schaars Auffassung teilt, sind einige Landesdatenschutzbehörden der Meinung, die CDs könnten eingeschränkt auch für andere Zwecke genutzt werden.

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