Arzneimittelversorgung: Gesetzentwurf der Union: Keine Zuzahlung bis 18

BERLIN (ks). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 21. April den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen in den Bundestag eingebracht. Damit soll die Altersgrenze für die Erstattungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel von zwölf auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.

Die Union begründet ihren Gesetzentwurf mit den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den Folgen der Gesundheitsreform. Dort hatten die befragten Experten erklärt, dass die Neuregelung zu einer medizinischen Unterversorgung von Jugendlichen geführt habe.

Ausnahmeliste reicht nicht aus

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, betonte am 21. April, dass auch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Ausnahmeliste für erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel den medizinischen Besonderheiten des jugendlichen Organismus nicht ausreichend gerecht werde.

Finanzierung angeblich gesichert

Insbesondere Jugendliche mit Hautkrankheiten und Allergien seien auf die Behandlung mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln angewiesen. Folge der derzeit geltenden Regelung sei, dass vor allem bei Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten die notwendige Behandlung eingeschränkt werde oder unterbleibe. Zöller: "Damit besteht die Gefahr, dass die Krankheiten chronisch werden und ein Dauerschaden resultiert."

Die Finanzierung der Gesetzesänderung ist nach Ansicht der Union durch die bereits erzielten Einsparungen infolge der Gesundheitsreform zu decken. BAH: Altersgrenze medizinisch bedenklich Auch der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) macht sich für die Änderung stark. Gegenüber den Mitgliedern des Gesundheitssausschusses forderte er die Heraufsetzung der Altersgrenze, weil die jetzige Regelung für die Erstattungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel familien- und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar sei. Zudem sei sie unter medizinischen Aspekten bedenklich.

GMG nicht gefährdet

Nach Auffassung des BAH sind durch eine Korrektur der Altersgrenze auch die Einsparziele der Reform nicht gefährdet. Durch die Ausgrenzung rezeptfreier Arzneimittel aus der GKV sei im Jahr 2004 bereits ein Einsparvolumen von über 1,4 Mrd. Euro erzielt worden - also eine Übererfüllung um mehr als 400 Mio. Euro. Die Korrektur der Altersgrenze hätte indessen nur eine Mehrbelastung der GKV von jährlich 50 bis 100 Mio. Euro zur Folge. Nach der 1. Lesung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf nun zur Beratung an den Gesundheitsausschuss des Bundestags überwiesen.

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