Umstrittene Gutscheine: Versender "Zur Rose" ist noch nicht gestoppt

MAGDEBURG (im). Die umstrittenen Rabattgutscheine für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Versandapotheke Zur Rose in Halle konnten noch nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Im Verfahren gegen die Versandapotheke in Sachsen-Anhalt musste die eingeschaltete Wettbewerbszentrale eine Schlappe einstecken. Am 30. März lehnte das Landgericht Halle deren Antrag auf einstweilige Verfügung ab, mit dem die Werbung der Zur Rose-Apotheke für die Gutscheine im Internet und anderen Medien gestoppt werden sollte.

Der Apothekerverband Sachsen-Anhalt lässt trotzdem nichts unversucht, der umstrittenen Versandhandelsapotheke Einhalt zu gebieten. Für diese Woche ist ein Gespräch der Apotheker im Gesundheitsministerium mit Akteneinsicht anberaumt, sagte der Geschäftsführer des Landesapothekerverbands Matthias Clasen der Apotheker Zeitung.

"Einheitlicher Preis unterlaufen"

Die Richterin lehnte in der mündlichen Verhandlung am 30. März die Argumente der Wettbewerbszentrale ab, welche in den Praktiken der Zur-Rose-Apotheke einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung sieht. Der geforderte einheitliche Abgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird laut Wettbewerbszentrale unterlaufen, wenn die Versandapotheke ihren Kunden Gutscheine über fünf Euro Rabatt für den Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten gewährt (sogar zwei Gutscheine beim Ersteinkauf), auch wenn die Gutscheine nur für nichtrezeptpflichtige Präparate eingelöst werden. Seit dem 4. Januar dieses Jahres ging die Versandapotheke so auf Kundenakquise.

Wie Clasen erläuterte, will der Verband zwar die schriftliche Begründung des Landgerichts abwarten, er setzt aber zugleich auf Gespräche im Gesundheitsministerium, das die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt hat. Denn das Landesverwaltungsamt hatte im vergangenen Oktober einem Filialapotheker aus einem benachbarten Kreis grünes Licht für die Genehmigung der umstrittenen Versandapotheke erteilt. Nach Worten von Clasen bestehen die schweren Bedenken von Apothekerkammer und -verband gegen die Verknüpfung der Apotheke und dem großen Logistikzentrum unter einem Dach in Halle unverändert weiter, welche den Verdacht auf Fremdbesitz nährten. Über die Akteneinsicht im Ministerium wollen Kammer und Verband gemeinsam Details des Genehmigungsverfahrens erhalten.

Einzelklage in Vorbereitung

Unterdessen strengt auch ein niedergelassener Kollege eine Klage gegen die Zur Rose-Apotheke an, wie erst jetzt bekannt wurde. Ein Apotheker, der auch eine Versandapotheke in Sachsen-Anhalt betreibt, hatte Akteneinsicht in das Genehmigungsverfahren verlangt und erhalten, da er sich negativ betroffen sieht. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich nicht den Fremdbesitz bei Apotheken und dadurch den Einfluss großer Kapitalgesellschaften zugelassen hat. Die Zur Rose Pharma GmbH jedoch, die das große Logistikzentrum baute, in dessen Räumen sich die Versandapotheke befindet, ist ein deutsches Tochterunternehmen der Schweizer Zur Rose AG (fest in Ärztehand). Fachkreise bezweifeln die angebliche Unabhängigkeit der kleinen Versandapotheke im Logistikzentrum.

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