Kommentar

Umsatzsteuer-Gerangel

Bürokratie und Steuerwahnsinn haben in Deutschland Tradition. Jüngstes Beispiel dafür ist das Umsatzsteuer-Gerangel zwischen Finanzministerium, Krankenkassen und Apotheken. Auslöser sind unterschiedliche Interpretationen des Begriffes Herstellerabgabepreis: mit oder ohne Umsatzsteuer?

Zum komplizierten und verworrenen Hintergrund: Laut § 130 a SGB V erhalten die Krankenkassen von Apotheken für zu ihre Lasten abgegebene Arzneimittel einen Abschlag in Höhe von 6 bzw. 16% des "Herstellerabgabepreises". Diesen Rabatt müssen die Hersteller den Apotheken erstatten. Hier stellt sich aber die Frage: Bedeutet Herstellerabgabepreis mit oder ohne Umsatzsteuer?

Die Apothekerverbände sind bisher davon ausgegangen, dass der Herstellerrabatt netto, also vom Herstellerabgabepreis ohne Umsatzsteuer zu ermitteln ist. Die Krankenkassen vertreten dagegen die Position, dass für die Höhe des Abschlags jeweils der Herstellerabgabepreis einschließlich der Umsatzsteuer maßgeblich ist. Die Krankenkassen begannen nun vor wenigen Wochen, Rückzahlungsansprüche gegenüber Apotheken geltend zu machen. Sie berufen sich dabei auf ein Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium von Mitte Februar, in dem festgestellt wird, dass sich Herstellerrabatte bei der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer steuermindernd auswirken.

Im Klartext: Das Finanzamt ist der Auffassung, dass der Rabatt vom Brutto-Herstellerabgabepreis zu berechnen ist. Die Krankenkassen fordern also die Umsatzsteuer in Höhe von 16% auf den Herstellerabschlag von den Apotheken nach. Sollte bei diesem Streit die Rechtsauffassung der Krankenkassen die Oberhand gewinnen, dann müssen die Rechnungen auf allen Stufen korrigiert werden. Die Quintessenz: Die Apotheken müssten den Krankenkassen die Nachforderungen zahlen, die Apotheken wiederum müssten sich die Umsatzsteueranteile von den Herstellern holen.

Auch wenn die Umsatzsteuer ein "durchlaufender Posten" ist: Für die Apotheken dürfte dies zumindest zusätzliche Steuerberatungskosten bedeuten, da bereits erfolgte Umsatzsteuererklärungen korrigiert werden müssten. Die Apothekerverbände wurden bereits tätig und stellten bis zur endgültigen Klärung erst einmal einen "Burgfrieden" mit den Kassen her. Mich bewegt die Frage: Warum sind gesetzliche Bestimmungen immer so unpräzise?

Peter Ditzel

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