Neue Festbetragsgruppen: Spitzenverbände machen Vorschläge zur Festbetragshöh

BERLIN (ks). Für die 28 neuen Festbetragsgruppen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Februar beschlossen hat, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen jetzt konkrete Festbeträge vorgeschlagen. Derzeit findet ein Anhörungsverfahren zu diesen Vorschlägen statt.

Die Spitzenverbände haben Höchstpreise für 21 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) sowie sieben Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, inklusive Analoga) vorgeschlagen. Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker können vom 11. März bis zum 12. April hierzu Stellung nehmen. Voraussichtlich Anfang Mai werden die Spitzenverbände ihre endgültige Entscheidung treffen. Die neuen Festbeträge könnten dann zum 1. Juli in Kraft treten. Die Kassen versprechen sich von den neuen Festbeträgen Einsparungen von rund 100 Mio. Euro. Die Vorschläge stehen seit dem 11. März unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung.

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