Anhörung im Gesundheitsausschuss: VFA-Kritik: Früherkennung nicht im Präventi

BERLIN (VFA). Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hält die im Präventionsgesetz vorgesehenen Maßnahmen der Primärprävention für unzureichend: "Prävention darf nicht auf wenige Modellvorhaben oder ausgewählte Indikationen beschränkt bleiben. Nur ein umfassender Ansatz garantiert eine wirkungsvolle Krankheitsvorbeugung", erklärte VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer am 9. März in Berlin.

Yzer kritisierte, dass sich der Gesetzentwurf auf Maßnahmen der Primärprävention beschränke. Nicht berücksichtigt seien dagegen Instrumente der Früherkennung, Frühdiagnostik und Frühtherapie (Sekundärprävention) oder Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Verschlimmerung einer Erkrankung durch frühzeitige Behandlung zu vermeiden (Tertiärprävention). "Alle drei Präventionsansätze müssen eng miteinander verzahnt, vor allem aber um den Aspekt der medikamentösen Prävention ergänzt werden", erläuterte Yzer. So könne beispielsweise durch die frühzeitige Einnahme von Statinen das Herzinfarkt- bzw. Herztod-Risiko bei verschiedenen Risikogruppen deutlich reduziert werden. Nötig sei daher ein umfassender Präventionsbegriff, der neben der Umstellung auf einen gesünderen Lebensstil auch die frühzeitige medikamentöse Prävention mit einbezieht, sagte Yzer. Sie bot der Bundesregierung für das weitere Gesetzgebungsverfahren an, auf die Präventionskompetenz der forschenden Arzneimittelhersteller zurückzugreifen.

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