Anhörung zum Präventionsgesetz: Präventions-Finanzierung in der Kritik

BERLIN (ks). Das Ziel der Bundesregierung, mit einem Präventionsgesetz die Gesundheitsvorsorge und -förderung zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen auszubauen, wird allgemein begrüßt. Auf Kritik stößt jedoch der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg dorthin. In einer Experten-Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags am 9. März in Berlin wurde insbesondere die vorgesehene Finanzierung gerügt. Eine Reihe von Organisationen kritisierte zudem die Zusammensetzung des Stiftungsrats.

Die Gesetzesvorlage sieht vor, die Prävention aus Mitteln der Sozialversicherungsträger zu finanzieren. Von den jährlich aufzubringenden 250 Mio. Euro für Präventionsleistungen sollen 180 Mio. Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 40 Mio. Euro von der Rentenversicherung, 20 Mio. Euro von der Unfallversicherung und 10 Mio. Euro von der Pflegeversicherung erbracht werden. Aus diesem Etat stehen den Sozialversicherungsträgern 40 Prozent für individuelle Leistungen zu. Weitere 40 Prozent soll die Sozialversicherung für gemeinsame Aufgaben in den Bundesländern verwenden. 20 Prozent sollen zur Finanzierung bundesweiter Aktivitäten im Rahmen der Präventionsstiftung genutzt werden.

Neuer Verschiebebahnhof befürchtet

Für Axel Reimann vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger ist die Belastung der Rentenkassen eindeutig zu hoch: "Es darf nicht sein, dass Mittel der Rentenversicherung für staatliche Aufgaben verwendet werden." Die Vorschläge widersprächen dem Zweckbindungsgebot der Beiträge, da die Präventionsmaßnahmen auch Nicht-Rentenversicherten zugute kommen. Auch die GKV-Spitzenverbände sehen die Gefahr der Zweckentfremdung: So könnten Kassen Aufgaben übertragen werden, die in originärer Verantwortung der Länder und Kommunen liegen oder bisher von der öffentlichen Hand finanziert werden. Damit drohe ein neuer Verschiebebahnhof zu Lasten der Sozialversicherungen, erklärte Ersatzkassen-Chefin Doris Pfeiffer. Die GKV ist zudem der Auffassung, dass die Mitentscheidung von Ländern und Kommunen über die Verwendung der von den Sozialversicherungsträgern eingebrachten Mittel gegen das Grundgesetz verstößt.

Forderung nach Steuerfinanzierung

Auch viele andere Verbände und Organisationen halten eine ausschließliche Finanzierung über Beitragsmittel für verfehlt. "Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur mit Steuermitteln finanziert werden sollte", betonte Alexander Gunkel vom Arbeitgeberverband BDA. Die Vizevorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Ursula Engelen-Kefer forderte ebenfalls, dass sich "Bund, Länder und Kommunen angemessen an der Finanzierung beteiligen." Leistungserbringer wollen Mitsprache Die Verbände der Leistungserbringer kritisierten zudem, nicht oder nicht ausreichend in den Stiftungsrat bzw. das ihn beratende Kuratorium eingebunden zu sein. So fordert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA in ihrer schriftlichen Stellungnahme, dass eines der 16 Kuratoriumsmitglieder von der Bundesapothekerkammer vorgeschlagen wird. Entsprechendes beanspruchen die Psychotherapeuten und Zahnärzte für sich. Auch die Ärzte wollen mehr.

Ärzte wollen mehr als nur Beraterfunktion

Zwar darf die Bundesärztekammer (BÄK) ein Kuratoriumsmitglied vorschlagen doch nach Auffassung der Ärzteschaft, kann ihr Sachverstand nicht auf eine beratende Stellung beschränkt bleiben. Wilfried Kunstmann von der BÄK kritisierte zudem, dass es "keine sinnvolle Verzahnung" der geplanten Maßnahmen zur Primärprävention mit der Sekundär- und Tertiärprävention gebe. So bestünden etwa bei Vorsorgeuntersuchungen durchaus mögliche Schnittstellen zum Präventionsgesetz. Am 18. März wird sich der Bundesrat mit dem Präventionsgesetz befassen.

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