Anhörung im Gesundheitsausschuss: Finanzierung der eCard weiterhin umstritten

BERLIN (ks). Die geplante gesetzliche Regelung der Telematikstruktur im Gesundheitswesen, die eine reibungslose Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eCard) sichern soll, wird von den beteiligten Verbänden und Organisationen grundsätzlich begrüßt. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. März in Berlin wurden jedoch Klarstellungen zur Finanzierung und zu den Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsministeriums gefordert.

Um die Einführung der eCard zügiger voranbringen zu können, haben die Krankenkassenverbände und die beteiligten Verbände und Organisationen der Leistungserbringer im Januar 2005 die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) gegründet. In ihrem Gesellschaftsvertrag ist unter anderem festgelegt, dass Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. Bislang gilt hier laut Gesetz noch das Prinzip der Einstimmigkeit. Dies hat in der Vergangenheit jedoch zu vielen Schwierigkeiten und Verzögerungen geführt. Das Telematik-Gesetz der Regierungskoalition soll nun die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Gematik sichern.

Kassen wollen nicht für F&E zahlen

Das neue Gesetz regelt nun die Organisationsstruktur und die Finanzierung der Infrastruktur. Während bei der Festlegung der Infrastruktur die Gematik an die Stelle der Vertragsgemeinschaft tritt, sollen die Regelungen zur Finanzierung in der Kompetenz der Vertragsgemeinschaft verbleiben, heißt es in der Gesetzesbegründung. Kassenvertreter äußerten in der Anhörung die Befürchtung, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) ihnen die Übernahme von Kosten für Forschung und Entwicklung bei Telematikanwendungen zuschieben wolle.

Im Extremfall könnten aufgrund einer entsprechenden Formulierung im Gesetzentwurf sämtliche bisher im BMGS entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur nachträglich auf die Kassen verlagert werden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der GKV-Spitzenverbände. Sie fürchten zudem, das Gesetz könnte so verstanden werden, "dass alle Kosten, die den Leistungserbringern durch die Telematik entstehen, von den Kostenträgern zu refinanzieren sind." Das widerspreche der bereits geschlossenen Vereinbarung, wonach sich neben den Kassen auch die Leistungserbringer an den Aufbaukosten beteiligen.

Fachaufsicht kann zu Verzögerungen führen

In der Anhörung wurde auch kritisiert, dass laut Gesetzentwurf sämtliche Beschlüsse der Gematik dem BMGS vorzulegen sind. Dieses kann sie innerhalb eines Monats beanstanden. Die Regelung würde es dem Ministerium ermöglichen, den Inhalt der Telematikinfrastruktur selbst zu bestimmen und festzulegen, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Damit wäre die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft eingeschränkt und ein effektives Handeln "nahezu unmöglich". Die KBV fordert daher, die Beanstandungsmöglichkeit klar zu definieren und auf grundsätzliche Strukturentscheidungen und rechtliche Gründe zu beschränken.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.