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Patientenbeauftragte: Ärzte sollen OTx verordnen, wenn es nötig ist

BERLIN (ks). Rezeptfreie Arzneimittel sind grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig Ų so sieht es die Gesundheitsreform vor. Bis zum 31. März 2004 soll der Gemeinsame Bundesausschuss eine Liste derjenigen nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel (OTx) erstellt haben, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören und damit weiterhin erstattungsfähig sind.

Bis dahin können Ärzte die notwendigen Arzneimittel mit entsprechender Begründung verordnen. Eine Möglichkeit, die zu wenig wahrgenommen wird – darauf wiesen bereits das Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen hin. Nun hat auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Ärzte aufgefordert, OTx bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin auf Rezept zu verordnen.

Viele Patientinnen und Patienten haben sich wegen der nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente an die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel gewandt. Kritisiert wurde das restriktive Ausstellen von Kassenrezepten, auch bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei denen diese Medikamente zur Standardtherapie gehören.

Wie die Patientenbeauftragte erklärte, empfehle die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern den Ärztinnen und Ärzten sogar, grundsätzlich keine Kassenrezepte für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente mehr auszustellen. Für Kühn-Mengel ist das "ein Fall für die Aufsicht": Das Reformgesetz regle ausdrücklich, dass Vertragsärzte derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen können, wenn sie dies entsprechend begründen, so die Patientenbeauftragte.

Diese Möglichkeit müsse im Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden. "Der Arzt kann also nicht die Verordnung eines verschreibungsfreien Arzneimittels mit der Begründung verweigern, dass das neue Gesetz die Verordnung derartiger Arzneien generell verbieten würde", erklärte Kühn-Mengel.

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