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Zuzahlungen für Heimbewohner: Bayerische Sozialministerin fordert Sonderregelun

MÜNCHEN (ks). "Für pflegebedürftige und behinderte Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen brauchen wir dringend Sonderregelungen bei Praxisgebühr und sonstigen Zuzahlungen in Apotheken und Krankenhäusern", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) am 20. Februar beim 3. Bayerischen Gesundheitsforum für Ethik und Qualität in der Medizin in Kloster Andechs.

Es sei "skandalös", wenn den Ärmsten bis zum Erreichen ihrer persönlichen Belastungsgrenze nichts mehr von ihrem monatlichen Taschengeld verbleibe. "Da muss so schnell wie möglich eine Lösung gefunden werden – hier stehen neben den Krankenkassen auch die Sozialhilfeträger in der Verantwortung", betonte Stewens. Offene Fragen bestünden auch noch bei der Arzneimittelversorgung.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Ärzte derzeit noch eigenverantwortlich entscheiden können, welche Medikamente sie zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen weiter auf Kassenrezept verordnen – "mit der Folge, dass die Kasse sie zu bezahlen hat", so Stewens. Die Ministerin erklärte zudem, die Bundesregierung trage die volle Verantwortung für die Pannen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Gesundheitsreform: "Denn sie hat die zur Verfügung stehende Zeit seit Ausfertigung des Gesetzes am 14. November letzten Jahres ungenutzt verstreichen lassen."

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