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Vor wenigen Tagen sind den Apotheken die Abrechnungen der Rechenzentren für Januar ins Haus geflattert. Haben Sie Ihre Zahlen schon analysiert? Dass der GKV-Umsatz und -Absatz im Vergleich zu Januar 2003 eingebrochen ist, kam nach dem Vorzieheffekt des Dezembers ("Ulla-Bauch") nicht unerwartet; die Auswirkungen sind mit dem Januar sicher noch nicht ausgestanden. Die GKV-Umsatzzahlen in diesem Jahr werden zusätzlich gedrückt, weil (so das Bundesgesundheitsministerium) Arzneimittel im Wert von 17 Mrd. Euro durch das GKV-Modernisierungsgesetz billiger geworden sind, während eine Verteuerung nur auf Arzneimittel im Wert von 1 Mrd. Euro durchschlug.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern aber zwei weitere Effekte der gesetzlichen Neuregelungen. Erstens: Wie wirkt sich in der einzelnen Apotheke aus, dass die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Regel nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden können – wird auf verschreibungspflichtige Präparate gewechselt, werden rezeptfreie Arzneimittel vom Arzt weiterhin empfohlen, zahlt sie der Patient oder verweigert er sich?

Zweitens: Was tut sich beim Rohertrag der Apotheke – als Folge der Verordnungseinschränkungen, ferner als Folge der neuen Honorierungsregeln für verschreibungspflichtige Arzneimittel, als Folge auch der halbierten Großhandelsmargen und (damit zusammenhängend) der einbrechenden Einkaufskonditionen für die Apotheken? Alte Kennzahlen verlieren, andere gewinnen an Gewicht. Ohne Trennungsschmerzen ist das nicht zu haben.

Zum ersten Punkt: Die Einschränkung der Erstattungsfähigkeit hat einen Vorteil – sie räumt auf mit dem arg verfestigten Eindruck, alles und jedes müsse im Rahmen der Krankenversicherung mehr oder weniger voll erstattet werden. Aber es gibt gute Gründe, heftig zu kritisieren, dass die Politik die Erstattungsfähigkeit an die Verschreibungspflicht gekoppelt hat. Das war bequem, ist aber eigentlich absurd.

Denn risikoreichere (und deshalb verschreibungspflichtige) Arzneimittel werden generell erstattet, nicht rezeptpflichtige Präparate müssen dafür jedoch hohe Hürden nehmen. Nur bei schwerwiegenden Erkrankungen und wenn sie dort zum Therapiestandard gehören, darf der Arzt sie ("mit Begründung") ausnahmsweise zu Lasten der GKV verordnen. Der "Gemeinsame Ausschuss" (Nachfolger des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen) soll Richtlinien dazu erlassen – bis Ende März.

Und bis dahin? Und was ist – auch danach – mit ernsten, aber weniger schwerwiegenden Erkrankungen, wenn dort nicht rezeptpflichtige Arzneimittel eigentlich die erste Wahl sein sollten? Hier liefert das "Grüne Rezept" einen Ausweg: der Arzt signalisiert durch seine Verschreibung auf diesem Rezept, dass er den Einsatz des Arzneimittels für nötig und richtig hält – auch wenn sein Patient es selbst voll bezahlen muss.

In Sachsen, Nordrhein und Schleswig-Holstein haben die Verbände frühzeitig reagiert. In Nordrhein zum Beispiel sind – abgestimmt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein – die Formulare seit Mitte Januar in den Praxen. Und sie werden eingesetzt. Das löst oder lindert Probleme für alle: für die Patienten, denen eine angemessene Verordnung nicht vorenthalten wird; für die Ärzte, die adäquat verordnen können (und nicht unnötig auf verschreibungspflichtige Arzneimittel oder in die Verordnungsverweigerung ausweichen); auch für die Apotheken, die Hand in Hand mit dem Arzt ihren Beitrag zu einer sinnvollen Arzneitherapie erbringen können (ohne dass dadurch der apothekerliche Rat in der Selbstmedikation seinen Wert verlöre).

Inzwischen hat sich auch der Deutsche Apothekerverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (und den Industrieverbänden BAH und BPI) auf die Einführung des "Grünen Rezeptes" verständigt. Ab April soll es bundesweit zur Verfügung stehen. Die Verzögerung ist bedauerlich, denn in der Zwischenzeit bleiben die Weichen für eine adäquate Versorgung der Patienten in der Mehrzahl der Bundesländer zweifellos schlecht gestellt.

Zum zweiten Punkt, zur Rohertragsentwicklung. Hier zeigen sich große Unterschiede. Umsatzzahlen sind Schall und Rauch. Nur der Rohertrag zählt. Apotheken mit z. B. Augen- und Kinderärzten im Umfeld profitieren – der Rohertrag steigt dort relativ und absolut. Wer Patienten von Fachärzten wie Neurologen/Psychiatern oder Urologen oder Onkologen zu versorgen hat, bekommt erhebliche Probleme. Hier stürzen die Roherträge auf unter 10% des Umsatzes ab (bei steuerlich abzugsfähigen Kosten, die doppelt so hoch liegen).

Auch wenn man im GKV-Bereich 70% des Umsatzes finanziert und bewegt – dort werden nur noch etwa die Hälfte der Roherträge erwirtschaftet. Die anderen Umsatzbereiche müssen die Versorgung der GKV-Patienten massiv subventionieren. Erleben wir auch in den Apotheken die Entwicklung zur ausgeprägten Zwei-Klassen-Versorgung? Die Arztpraxen haben uns dies – provoziert durch verfehlte politische Maßnahmen – schon vorgemacht.

Klaus G. Brauer

Trennungsschmerz

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