DAZ aktuell

Berichtigung: Urteil zur Werbung

(daz). In unserer letzten Apotheker Zeitung (Montagsausgabe AZ Nr. 8) vom 16. Februar war im Beitrag „Werbung: Kreativität durch Gesundheitsreform geweckt“ versehentlich ein falsches Datum für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgedruckt.

Auf Seite 8 dieser Apotheker Zeitung muss es in der Spalte rechts unten heißen: „Gerade Apotheker seien in Sachen Werbung noch immer unsicher – auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1996.“ Wir bitten, den Tippfehler zu entschuldigen.

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