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Sachsen-Anhalt fordert Umformulierung im GMG

BERLIN (ks). Das Land Sachsen-Anhalt hat in der Bundesratssitzung am 13. Februar einen Entschließungsantrag zu Umformulierungen im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) gestellt. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Regelungen zur Praxisgebühr und zur Belastungsgrenze so zu formulieren, dass sie dem tatsächlichen gesetzgeberischen Willen der Bundesregierung entspricht.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) hatte im vergangenen Sommer selbst an den Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform teilgenommen. Die zu Beginn des Jahres aufgetretenen Irritationen zur Praxisgebühr veranlassten das Bundesland dennoch, sich für nachträgliche Klarstellungen im GMG einzusetzen.

Die Wortwahl des Gesetzestexts führe dazu, dass in einem Quartal gesonderte Praxisgebühren für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte zu leisten seien, heißt es in der Begründung des Antrags. Unabhängig davon, dass sich die Selbstverwaltung nun darauf verständigt habe, dass die Gebühr nur einmal im Quartal fällig wird, könnten diese Vereinbarungen eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen.

Eine dauerhafte Duldung der ungesetzlichen Vereinbarungen sei zudem nicht zulässig. Darüber hinaus bedürfe es einer Korrektur bei der Neuregelung zur Berechnung der für Zuzahlungen geltenden Belastungsgrenze. Die jetzt geltende Regelung führe zu Benachteiligungen für Alleinerziehende und deren Kinder, sowie für Kinder, die mit einem Stiefelternteil zusammen lebten.

Der Antrag Sachsen-Anhalts wurde in die Ausschüsse des Bundesrats verwiesen. Federführend wird sich nun der Gesundheitsausschuss mit ihm beschäftigen. Im Anschluss an die Ausschussberatungen, frühestens jedoch am 12. März, wird der Antrag erneut im Plenum der Länderkammer beraten.

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