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Begrenzter Mehrbesitz: Keine Prüfung durch externe Verfassungsrechtler

BONN (im). Den begrenzten Mehrbesitz von Apotheken hat die Bundesregierung seinerzeit im Reformprozess nicht durch externe Verfassungsrechtler, sondern durch zwei externe Wirtschaftswissenschaftler überprüfen lassen. Das bestätigte Marion Caspers-Merk vom Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor kurzem im Bundestag. Die Parlamentarische Staatssekretärin wies zugleich darauf hin, dass die Neuregelung sowohl im BMGS selbst als auch von den Verfassungsressorts rechtlich unter die Lupe genommen worden sei.

Die zwei Expertisen der externen Wirtschaftswissenschaftler seien von den Professoren Eberhard Wille und Aloys Prinz gekommen. Wie Caspers-Merk weiter sagte, sollten die beiden Professoren fachliche Gesichtspunkte bezogen auf die öffentliche Gesundheit und die Belange der Beteiligten beim begrenzten Mehrbesitz untersuchen und die Haltung der Regierung dazu absichern.

Der CDU-Abgeordnete Dr. Wolf Bauer, selbst Apotheker, hatte im Bundestag gefragt, ob die rechtliche Bewertung der Begrenzung des Mehrbesitzes von Apotheken nicht eher von Verfassungsrechtlern als von Wirtschaftswissenschaftlern vorgenommen werden sollte. Etwas sibyllinisch antwortete Caspers-Merk, diese Bemerkung gebe den Sachverhalt "möglicherweise verkürzt, jedoch zutreffend wieder".

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