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Ab Januar 4,9% mehr Gehalt

Die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich Mitte November auf einen neuen Gehaltstarifvertrag und Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) geeinigt. Beide Verträge treten zum 1. Januar 2005 in Kraft. Damit hat – für den Bereich des Gehaltstarifvertrages – ein rund zweijähriger tarifloser Zustand nach einer Reihe von zähen, mitunter sehr schwierigen Verhandlungsrunden endlich ein Ende gefunden. Der neue BRTV schließt direkt an den zum 31. Dezember 2004 auslaufenden Vertrag an.

Die wichtigsten Eckpunkte im Einzelnen:

  • Gehaltserhöhung um 4,9% (darin ist der Ausgleich für die einstündige Arbeitszeitverlängerung enthalten).
  • Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 39,5 Stunden.
  • Einrichtung eines Jahresarbeitszeitkontos (ermöglicht die übersichtliche Gestaltung flexibler Arbeitszeiten).
  • Verkürzung des Urlaubs um 1 Tag für die unter 30-Jährigen, Wegfall der Treuetage, Bestandsschutz für über 45-Jährige.
  • Möglichkeit, in einer wirtschaftlichen Notlage die Sonderzahlung um bis zu 50% zu kürzen (dann Kündigungsschutz für ein halbes Jahr plus normale Kündigungsfristen).
  • Verbesserung der Notdienstvergütung (1 Stunde mehr für nachts, 0,5 Stunde für Sonn- und Feiertags tagsüber).
  • Teambesprechungen sind Arbeitszeit.
  • Anrechnung der Berufsjahre auch dann, wenn weniger als 8 Wochenstunden gearbeitet wird.
  • Öffnungsklausel für eine weitere Form der Alterssicherung (Direktversicherung).

Der Gehaltstarifvertrag ist frühestens zum 31. Dezember 2005 kündbar, der Rahmentarifvertrag zum 31. Dezember 2006. Es wurde vereinbart, die Gespräche über eine leistungsorientierte Bezahlung weiterzuführen. Jutta Nörenberg, die Tarifexpertin bei ADEXA, zeigte sich nach dem Abschluss nicht uneingeschränkt zufrieden: „Es ist uns zwar gelungen, viele Forderungen der Arbeitgeber abzuwehren. Im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen 
Lage stehen wir mit diesen Tarifverträgen recht gut da, und der soziale Frieden in den Apotheken bleibt erhalten. Trotzdem gibt es einige Punkte, mit denen wir nicht zufrieden sein können, vor allem den Kompromiss bei der Sonderzahlung. Hier konnte ADEXA keine echte Öffnungsklausel durchsetzen, die wirtschaftlich schwachen Apotheken das Procedere wesentlich vereinfacht hätte. Immerhin gibt es für die Halbierung der Sonderzahlung einen 
Kündigungsschutz von 9 Monaten – ein Novum in der Geschichte der Apothekentarife.“

Jutta Nörenberg, ADEXA

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