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Apotheken Recht Tag: "Apotheken Recht Preis" und vieles mehr...

FRANKFURT (vs). Ein umfangreiches Programm hatte der diesjährige "Apotheken Recht Tag", der am 1. Dezember in Frankfurt stattfand. Die über 60 Teilnehmer, vornehmlich Rechtsanwälte und Justitiare der Apothekerkammern, debattierten über ein breites Potpourri apothekenrechtlicher Fragen vom Versandhandel und seinen preisrechtlichen Konsequenzen über Zulässigkeit und Grenzen von Franchisesystemen bis hin zu Fragen zum begrenzten Apothekenmehrbesitz.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde erstmals der "Apotheken Recht Preis" verliehen. Geehrt wurde Dr. Christian Rotta, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlages und Herausgeber des Kommentars zur Apothekenbetriebsordnung "Cyran/Rotta".

Peter Hoffmann, Verleger des pmi-Verlages und Veranstalter des jährlich stattfindenden Apotheken Recht Tages, überreichte zu Beginn der Veranstaltung die Auszeichnung. Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling, Moderator der Veranstaltung und Herausgeber der Zeitschrift "Apotheke und Recht", begründete in seiner Laudatio die Entscheidung der Wahl und zeichnete den Werdegang des Preisträgers als Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Verlagsgruppe des Deutschen Apotheker Verlages nach.

Die Verleihung des Preises "als Leistungs-, nicht als Alterspreis", gebühre, so Dettling, dem unabhängigen Kommentator zur Apothekenbetriebsordnung und einer "Institution im Apothekenrecht kraft fachlicher Autorität", die maßgeblich helfe, "die richtige gesundheitspolitische und gesundheitsrechtliche Balance zwischen Regulierung und Wettbewerb im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung zu wahren".

Versandhandel, Verblisterung, Franchise ...

Nicht weniger als 16 Referenten boten anschließend ein wahres Feuerwerk apothekenrechtlich (und apothekenpolitisch) einschlägiger und umstrittener Fragestellungen. Dabei war das Spektrum der Referenten und Teilnehmer durchaus breit gestreut: auf der einen Seite Kammerjustitiare, Behördenvertreter und Rechtsanwälte, die das Apothekenrecht behutsam und sensibel weiter entwickeln wollen, auf der anderen Seite ordo-liberale und merkantile Positionen, die die Arzneimitteldistribution unter der Fahne des freien Warenverkehrs in Europa von ihren heilberuflichen "Fesseln" lösen möchten.

Besonders deutlich wurde dies bei Fragen des grenzüberschreitenden Arzneimittelversands und der dortigen Geltung der Arzneimittelpreisverordnung. So fiel auch die Beurteilung der dazu ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. September 2004 (vgl. AZ Nr. 40/2004, S. 1) – auch "Hammer-Urteil" genannt – höchst unterschiedlich aus. Die Positionen des Rechtsvertreters von DocMorris, Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann, und von Prof. Dr. Elmar Mand, Forschungsstelle für Pharmarecht der Universität Marburg, standen sich hierbei unversöhnlich gegenüber.

Über das Urteil des Oberlandesgerichts muss nunmehr der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entscheiden. Äußerst kontrovers verliefen auch die Debatten zu den Themenbereichen "Outsourcing beim portionsgerechten Verblistern von Arzneimitteln" und "Avie-Apothekenfranchise-Systeme". Bei beiden Projekten ist maßgeblich die Firma Kohlpharma beteiligt, deren Justitiar, Rechtsanwalt Thilo Bauroth, in Frankfurt einen schweren Stand hatte. Von den meisten Anwesenden wurde vehement bestritten, dass der saarländische Modellversuch einer "outgesourcten" Verblisterung von Arzneimitteln eine rechtliche Grundlage habe. Vielmehr, so die überwiegende Meinung, liegen dabei vielfältige Rechtsverstöße gegen geltendes Arzneimittel-, Apotheken- und Produkthaftungsrecht vor.

"Wer stellt den Strafantrag?" wurde zugespitzt aus dem Auditorium gefragt. Ähnlich scharfe Kritik schlug Joachim Birkle entgegen, der sein Avie-Modell vorstellte. Insbesondere von Seiten der Apothekerkammern wurden durchgreifende rechtliche Bedenken gegen die "stringente Vertragsbindung" geäußert, der sich die Franchisenehmer bei Avie zu unterwerfen haben. Ziel der Kohl-Tochter Avie ist es, nach dem als unvermeidlich angesehenen Falls des Fremd- und Mehrbesitzverbotes im Apothekenbereich eine "funktionierende Marke à la Aldi oder Pepsi Cola" aufgebaut zu haben – eine Vorstellung, die in Frankfurt naturgemäß nicht nur auf Sympathie stieß.

... und ein weiteres Potpourri des Apothekenrechts

Weitere Referenten des Apotheken Recht Tages befassten sich u.a. mit der Abgrenzung von Arzneimittelversand und Botenzustellung (RA Kleinke), Arzneimittelfälschungen in der Apotheke (Dr. Rainer Mohr, BfArM), rechtlichen Grundlagen für Rezeptsammelstellen (RAin Dr. Wille), Anwendungsbeobachtungen durch Apotheken (RA Wartensleben), Aut idem (Dr. Jäcker), dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (RA Dr. Kieser), Arbeitsrecht in der Apotheke (RA Dr. Baumann), Abgrenzungsfragen von Zweig- und Filialapotheken (RA Dr. Saalfrank) und der Frage, welche Bedeutung der Begriff "apothekenüblich" im Lichte der Großhandelsdefinition der 12. AMG-Novelle hat (H. Krüßen).

Der nächste Apotheken Recht Tag wird 2005 ebenfalls wieder in Frankfurt stattfinden.

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