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Antiraucher-Kampagne: Italien fordert Raucherräume in Lokalen

(kk). Die Antiraucher-Kampagne ist in Italien weiter fortgeschritten als in Deutschland. Die zur Prävention dienenden Hinweise auf den Zigarettenschachteln bestehen schon seit einigen Jahren. Ab Januar müssen Lokale nun Raucherräume vorweisen und Zigarettenautomaten sollen zwischen 19 und 21 Uhr abgeschaltet werden.

"Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen helfen, mit dem Rauchen aufzuhören" - die belehrenden Sprüche, die seit neuestem auf den in Deutschland vertriebenen Zigarettenschachteln prangen, sind europaweit weitgehend identisch. Sie sind Teil einer Präventionsstrategie und sollen aufklärerische, aber auch abschreckende Wirkung haben.

Wer diese Sprüche zum ersten Mal auf einer frisch erstandenen Zigarettenpackung liest, mag kurz erschrecken, aber das dadurch erzeugte mulmige Gefühl beim Anstecken der ersten Zigarette dieses Pakets verflüchtigt sich mit jeder folgenden Zigarette mehr. Irgendwann achtet man nicht mehr darauf, es sei denn, es ist ein bisher unbekannter Spruch.

Diejenigen, denen das Ignorieren nicht so einfach fällt, finden Möglichkeiten, diese Beeinträchtigungen des Rauchvergnügens zu umgehen: In Deutschland, aber auch in Italien gibt es in Tankstellen, Tabakläden und Autobahnraststätten eine umfangreiche Auswahl an Zigarettenpackungskondomen, die die lästigen Aufdrucke schlichtweg verdecken.

Die Auswahl reicht von Formel-1-Motiven über Hundebabys bis hin zu sarkastischen Schriften wie "Ich weiß ..." auf himmelblauem Hintergrund. Solche Packungsüberzieher mit den lockeren Sprüchen und Motiven sind praktisch europaweit käuflich zu erhalten.

Dass die Antiraucher-Kampagne in Italien ernst genommen wird, zeigen zwei weitere ab 2004 in Kraft getretene Gesetze, die den Rauchern ihre Sucht austreiben sollen: Laut der Zeitung "STAMPA" vom 31. Dezember 2003, ist am 1. Januar 2004 ein neues, bereits am 16. Januar 2003 verabschiedetes Anti-Raucher-Gesetz in Kraft getreten.

§ 51 dieses Gesetzes untersagt das Rauchen in sämtlichen geschlossenen Lokalen (Bars und Restaurants inbegriffen), mit Ausnahme privater, nicht der breiten Öffentlichkeit zugängiger, Lokale. Zumindest muss innerhalb des Lokals ein "Raucherraum" mit den dazugehörigen Abzugsinstallationen eingerichtet werden.

Laut "STAMPA" wurden in der "Gazzetta Ufficiale", dem amtlichen Regierungsblatt, Ende Dezember 2003 die Durchführungsregeln veröffentlicht, die die technischen Erfordernissen für Lokale, die einen separaten Raum für Raucher einrichten wollen, festlegen. Diese Räume müssen mit Rauchabzügen und "Lufterneuerungsanlagen" ausgestattet werden sowie ausreichend mit Schildern als "Raucherabteil" gekennzeichnet sein und räumlich vom Nichtraucherbereich durch eine automatische Schiebetür getrennt werden.

Die Luft muss dann nach den kommunalen Bau- und Hygienegesetzen nach außen geleitet werden. Gesetzesverstöße werden mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro geahndet, die sich verdoppelt, wenn der Verstoß in Anwesenheit von hochschwangeren Frauen, Säuglingen oder Kindern bis zu zwölf Jahren aufgedeckt wird.

Es dürfte allerdings noch einige Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes dauern, bis alle betroffenen Lokale die Voraussetzungen erfüllt haben. Kritiker des Gesetzes führen an, dass die Vielzahl an Einschränkungen ein Schlag gegen die kleineren Unternehmen sein wird. Betreiber, die ihren Besuchern gestatten wollen zu rauchen, werden kostspielige Investitionen in Lüftungsanlagen tätigen müssen, und nicht jeder Betreiber hat die finanziellen Möglichkeiten dazu.

"Zum Beispiel sind viele kleine Lokale in Ligurien auf Stammkundschaft von Rauchern angewiesen und müssten schließen, da man zur Einrichtung eines Raumes, der diesen Vorschriften Folge leistet, zirka 15 000 bis 20 000 Euro benötigt", so eine Meldung der Tageszeitung "Il Secolo" vom 4. Januar 2004.

Eine weitere Maßnahme der Antiraucher-Kampagne in Italien: die Zigarettenautomaten sollen zwischen Ladenschluss der Tabakläden und 21 Uhr abgeschaltet werden - eine Maßnahme, die in den meisten Regionen bereits realisiert wurde.

In der Praxis bedeutet dies, dass man in der Zeit zwischen 19 und 21 Uhr keine Möglichkeit hat, Zigaretten zu kaufen. Über die Effizienz dieser Maßnahme lässt sich streiten, denn es bleiben dem Konsumenten - minderjährig oder erwachsen - immer noch 22 Stunden, sich mit Zigaretten zu versorgen. Sinnvoller wäre es gewesen, die Realisation des Projekts abzuwarten, mit dem man am Automaten nur noch unter Vorlegung des Personalausweises oder der Kreditkarte Zigaretten käuflich erwerben kann.

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