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Anti-Baby-Pille: Ärzte können Halbjahresrezept ausstellen

KÖLN/BERLIN (ks). Sämtliche von Krankenkassen und Ärzten zu klärende Probleme im Zusammenhang mit der Praxisgebühr wurden in der vergangenen Woche gelöst. Das ließ am 23. Januar der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, verlauten.

Im Falle der Verordnung der Anti-Baby-Pille werden Ärzte künftig Rezepte für sechs Monate ausstellen können, wenn medizinisch nichts dagegen spricht. So wird die Praxisgebühr nur zwei Mal im Jahr fällig. Keine Gebühr müssen Patienten für "planbare" Notfälle entrichten. Dazu zählt der Fall, dass ein Arzt dem Patient anrät, den Notdienst aufzusuchen, etwa für einen Verbandswechsel am Wochenende. Auch wenn wegen derselben Erkrankung mehrmals die Notfallambulanz aufgesucht werden muss, wird nur beim ersten Mal die Praxisgebühr erhoben.

Bei anderen Notfällen bleibt es bei der geltenden Regelung: Die Praxisgebühr im Notdienst wird auch fällig, wenn der Versicherte bereits in Behandlung war und im laufenden Quartal zum Beispiel schon beim Hausarzt zehn Euro bezahlt hat.

Die Übergangsregelung für die Psychotherapie wird um ein Quartal bis zum 30. Juni 2004 verlängert. Danach muss ein Patient beim nicht-ärztlichen Psychotherapeuten keine zusätzliche Praxisgebühr entrichten, wenn er von einem anderen Arzt überwiesen wurde. Zudem wird im umgekehrten Fall keine weitere Gebühr fällig, wenn beim Arzt die Quittung über die Zahlung der zehn Euro beim Psychotherapeuten vorgelegt wird.

Weiterhin vereinbarten Kassen und Vertragsärzte die nur einmalige Zahlung der Praxisgebühr in Fällen, in denen beispielsweise eine Blutprobe kurz vor Ende eines Quartals entnommen wird, diese aber erst zu Beginn des nächsten Quartals untersucht werden kann.

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