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Praxisgebühr mit Hausarztmodellen umgehen

BERLIN (ks). Die Einführung von Hausarztmodellen bei gesetzlichen Krankenkassen wird nicht zum generellen Wegfall der Praxisgebühr führen. Entsprechende Pressemeldungen vom vergangenen Wochenende wurden von den Krankenkassen zurückgewiesen. Richtig ist jedoch, dass die gesetzlichen Kassen nun Modelle zur Hausarzt-zentrierten Versorgung anbieten können. Versicherten, die sich in diese Programme einschreiben, kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Bislang hat jedoch noch keine Krankenkasse ein solches Modell im Angebot.

Ein Bericht der "Bild am Sonntag" (Ausgabe vom 25. Januar) brachte die Diskussion ins Rollen. Darin hieß es, zahlreiche gesetzliche Krankenkassen wollen ihren Patienten die Praxisgebühr ganz oder teilweise erlassen, wenn sie am Hausarztmodell teilnehmen. In diesem verpflichtet sich der Patient, bevor er zum Facharzt geht, immer erst einen von der Krankenkasse festgelegten Hausarzt aufzusuchen.

Herbert Rebscher vom Vorstand der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) wies jedoch die Behauptung zurück, dass mehrere Krankenkassen daran arbeiteten, mittels eines Hausarztmodells die Praxisgebühr wieder abzuschaffen: "Das Gerede von der Abschaffung der Praxisgebühr ist Unsinn", zitierte ihn das "Hamburger Abendblatt" (Ausgabe vom 25. Januar). Zwar bemühten sich viele Kassen, Modelle zur Hausarzt-zentrierten Versorgung zu erarbeiten.

"Wie und wann solche Modelle praxistauglich sind, ist derzeit aber noch völlig unklar", so Rebscher. Es sei deshalb "Unfug", den Menschen jetzt zu vermitteln, sie müssten bald alle keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Auch das Maß der Bereitschaft der Versicherten zu solchen Programmen sei unklar. Deshalb werde es zunächst eine Testphase in einer Region geben, kündigte der DAK-Vorstand an.

Die Einführung von Hausarztmodellen bei gesetzlichen Krankenkassen wird nicht zum generellen Wegfall der Praxisgebühr führen. Entsprechende Pressemeldungen vom vergangenen Wochenende wurden von den Krankenkassen zurückgewiesen. Richtig ist jedoch, dass die gesetzlichen Kassen nun Modelle zur Hausarzt-zentrierten Versorgung anbieten können. Versicherten, die sich in diese Programme einschreiben, kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden.

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