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Apothekentest: Checkliste für eine gute Apotheke

SÜSEL (tmb). Apotheken bekommen leider keine Sterne wie Köche, meint "Hörzu"-Autor Stefan Vogt in der Ausgabe 48 der bekannten TV-Zeitschrift. Da die Herausforderungen für Apotheken durch die Gesundheitsreform gestiegen seien, bietet die Hörzu eine "Pluspunkte-Checkliste" mit 30 Qualitätskriterien, an denen die Kunden selbst eine gute Apotheke erkennen sollen. Die meisten Punkte beschreiben sinnvolle Leistungen und machen deutlich, was Apotheken alles bieten – doch zugleich werden günstige Preise und Rabatte gefordert.

Die Leser erfahren, dass für Apotheker keine Pflicht zur Fortbildung existiert. Als Zeichen, ob ein Apotheker auf dem neuesten Stand des Wissens sei, sollten die Kunden daher "darauf achten, ob entsprechende Weiterbildungszertifikate in der Apotheke aushängen". Die Kriterien der Checkliste sind dagegen wesentlich praxisnäher – ein Hinweis auf die ABDA im begleitenden Text lässt vermuten, dass einige qualifizierte Hinweise in die Formulierung eingegangen sind.

Apothekentest in 30 Punkten

Im Rahmen der Beratung werden detaillierte Fragen des Apothekers gefordert, die ihm das Einschätzen des Gesundheitszustandes und das Erkennen von Wechselwirkungen ermöglichen sollen, außerdem kompetente Auskunft zu Produkten der Naturheilmedizin, Hinweise auf preiswerte Generika, Angabe von Einnahmehinweisen und Hinweise auf Hausmittel. Bei ernsthaften Erkrankungen wird der Verweis zum Arzt und bei ungewöhnlichen Nebenwirkungen die Weiterleitung an die Aufsichtsbehörden erwartet.

Unter der Rubrik Angebot finden sich Selbstverständlichkeiten wie die Rezeptur, "obwohl es eine aufwändige und zeitraubende Prozedur ist", das Bestellen besonderer Pflanzen und Chemikalien und die Reiseimpfberatung. Außerdem sollten Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin bestimmt, Kompressionsstrümpfe angemessen, Milchpumpen und Babywaagen verliehen, Hinweise auf Selbsthilfegruppen, Hebammen und Fußpfleger und zu Zollbestimmungen für Betäubungsmittel gegeben werden können. Trotz dieser vielen Leistungen wird erwartet, dass der Apotheker "von seinem Recht Gebrauch macht, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente unter dem Richtpreis anzubieten".

Für das Randsortiment sollten treue Kunden zudem drei bis fünf Prozent Rabatt erhalten. Dafür wird auch eine Lieferung ins Haus erwartet, was bei so genannten Hausapotheken "meist" zum Service dazu gehöre. Es wird sogar auf das Hausapotheken-Logo hingewiesen, aber nicht darauf, dass diese besonderen Leistungen eine Einschreibung des Patienten erfordern und auf der Grundlage von Verträgen mit Krankenkassen erfolgen.

Außerdem wird unter der Rubrik Service erwartet, dass Kundenkarten mit der Dokumentation aller gekauften Arzneimittel angeboten werden, Arzneimittel per Telefon oder Internet vorbestellt werden können, alle Mitarbeiter Namensschilder tragen, Kunden auf Wunsch von einem persönlich bekannten Mitarbeiter bedient werden, eine Beratungsecke und Spielzeug für Kinder vorhanden sind, Kosmetika als Geschenk verpackt, Hausapotheken und Verbandskästen kostenlos überprüft, rauschmittelverdächtige Tabletten untersucht, alte Arzneimittel entsorgt und nicht vorrätige Arzneimittel innerhalb weniger Stunden beschafft werden.

Bei dieser Fülle von Anforderungen macht der Hörzu-Redakteur erfreulicherweise deutlich, dass eine gute Apotheke "vielleicht nicht alle" diese Kriterien erfüllen muss. So bleibt zu hoffen, dass die Apothekenkunden auch diesen Hinweis beachten und manchen Lesern deutlich wird, was Apotheken alles tagtäglich leisten.

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