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Apotheken-EDV: Software und ihre Grenzen

REINBEK (tmb). Bei der praktischen Umsetzung vieler Maßnahmen zur Steuerung der Arzneimittelversorgung sind die Apotheken auf ihre EDV angewiesen. Doch auch die Daten aus den Apothekencomputern erweisen sich nicht in jedem Fall als vollständig deckungsgleich mit den geltenden Regelungen.

Dies hat sich am Beispiel des Fertigarzneimnittels Crinohermal® fem gezeigt, wie die Herstellerfirma Hermal mitteilte. Das Produkt war ursprünglich als Lifestyle-Arzneimittel von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen worden, doch wurde diese Entscheidung mit Wirkung vom 15. Juni 2004 rückgängig gemacht. Daraufhin ist das Arzneimittel in vielen Apothekencomputern wieder als erstattungsfähig gekennzeichnet worden, doch werde es von mancher Software fälschlicherweise weiterhin als nicht-erstattungsfähig ausgewiesen. Möglicherweise ist dies durch unterschiedliche Programmierungen verschiedener EDV-Anbieter zu erklären, die nicht alle bei jeder Änderung automatisch auf die jeweils aktualisierten Listen zugreifen.

Nach Informationen des Arzneimittelherstellers ist das Produkt in verschiedenen Apotheken daraufhin unterschiedlich gehandhabt worden, was zur Verwirrung von Patienten und Ärzten geführt hat. Falls solche Änderungen künftig häufiger auftreten sollten, könnte dies zu weiterer Verunsicherung beitragen. Wenn derartige Ungereimtheiten in der Praxis festgestellt werden, sollte daher auch ein Fehler in den EDV-Daten nicht von vorneherein als Ursache ausgeschlossen werden. Die jeweils aktuell gültigen Bestimmungen können auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses www.g-ba.de unter dem Suchbegriff "Arzneimittel-Richtlinien" eingesehen werden, Angaben zu Lifestyle-Arzneimitteln sind dort in der Anlage 8 enthalten.

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