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Breite Front gegen Pfizer-Werbung für Sortis

BERLIN (ks). Mit Plakaten und Handzetteln in Wartezimmern wollen Ärzte und Krankenkassen nun der Anzeigenkampagne des Arzneimittel-Herstellers Pfizer begegnen. Unter dem Motto "Lassen Sie sich nicht nervös machen"! versichern Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen, dass Patienten kein Nachteil droht, wenn sie auf das Pfizer-Produkt Sortis verzichten und zu einem qualitativ gleichwertigen Mittel wechseln.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat unterdessen ein Bußgeldverfahren gegen Pfizer eingeleitet, weil die Anzeigen nach Auffassung der Behörde gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen.

Pfizer hat in den vergangenen Wochen in großformatigen Zeitungsanzeigen erklärt, den Preis für sein cholesterinsenkendes Medikament Sortis zum 1. Januar 2005 nicht auf den kürzlich beschlossenen Festbetrag abzusenken. Für Sortis-Patienten können dadurch Mehrkosten von über 200 Euro im Jahr entstehen, die sie aus der eigenen Tasche zahlen müssten. In ihrer Informationsoffensive wehren sich Kassen und KBV gemeinsam gegen die Behauptung des Pharmakonzerns, Festbeträge und qualitativ hochwertige Versorgung würden sich gegenseitig ausschließen.

Die hochwertige medizinische Versorgung sei in jedem Fall sichergestellt, teilten Spitzenverbände und KBV am 29. November in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Medizinisch vergleichbare Alternativen zu Sortis in Höhe des Festbetrags oder sogar darunter seien verfügbar. Dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zufolge gebe es keinen Nachweis einer medizinischen Überlegenheit von Sortis gegenüber vergleichbaren Präparaten.

Bußgeld droht

Die für Pfizer Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Karlsruhe, hat unterdessen angekündigt, ein Bußgeldverfahren gegen Pfizer wegen Verstoßes gegen das HWG einzuleiteten. Nach dem HWG darf Werbung für Arzneimittel keine Aussagen enthalten, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen. Ebenfalls ist es verboten, mit Angaben zu werben, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel überlegen ist. Zudem bestimmt das HWG, dass für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in Fachkreisen geworben werden darf.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums verstoßen die Anzeigen in den Tageszeitungen gegen diese Bestimmungen. Die Aufsichtsbehörde hatte Pfizer aufgefordert, bis zum 22. November zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Argument der Firma, bei den Anzeigen handele es sich ausschließlich um eine Verbraucherinformation, ist nach Auffassung des Regierungspräsidiums nicht tragfähig. Aufgrund der Aufmachung und des Wortlautes übersteige der werbliche Aspekt das Bedürfnis der Firma zu informieren, so die Behörde. Nun droht Pfizer ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Der Sortis-Hersteller hat die beanstandenden Anzeigen nach eigenen Angaben inzwischen eingestellt.

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