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ADA und ADEXA: Neue Tarifverträge abgeschlossen

(ada/daz). Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA – Die Apothekengewerkschaft neue Tarifverträge abgeschlossen. Diese treten am 1. Januar 2005 in Kraft.

Zum Abschluss der Tarifverträge merkt der ADA Folgendes an:

"Der Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV) ist überarbeitet, ergänzt und modernisiert worden. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde von 38,5 auf 39,5 Stunden, die Einführung eines Jahresarbeitszeitkontos, die Anpassung der Regelungen über die Notdienstbereitschaft und ihre Vergütung an die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes, die Streichung der Regelung über die Freistellung von der Arbeit aus besonderen Anlässen, die Reduzierung des Urlaubs der jüngeren Mitarbeiter um einen Tag sowie die Streichung der Möglichkeit, Treuetage zu erwerben und die Möglichkeit, aus wirtschaftlichen Gründen die Sonderzahlung auf bis zu 50 v.H. zu reduzieren.

Im Gegenzug werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 4,9 v.H. erhöht. Die Gehälter der Pharmazie-Ingenieure (Ost) sind weiterhin gesondert aufgeführt und den Gehältern der Pharmazie-Ingenieure (West) nicht angeglichen worden. Sie bewegen sich bei etwa 93 v.H. der Tarifgehälter West.

Sollten Apothekeninhaber und Mitarbeiter einvernehmlich vereinbaren, dass weiterhin 38,5 Stunden gearbeitet wird, so sind im Gegenzug auch die vereinbarten Gehälter neu zu berechnen. Bei der Berechnung der Gehälter ist unbedingt die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Tatsache sind auch die Gehälter der Teilzeitkräfte anzupassen."

Dieser Tarifabschluss trägt, so Dr. Manfred Zindler, Vorsitzender des ADA, der angespannten wirtschaftlichen Lage der Apotheken Rechnung und dient gleichzeitig dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Mit der Umsetzung der Änderungen im BRTV sei ADEXA in vielen wesentlichen Punkten den Forderungen der Arbeitgeber gefolgt. Diese Änderungen und die damit unter anderem verbundene Mehrarbeit bedeuteten, so betont Dr. Zindler, eine Reduzierung des Tarifgehaltes der Mitarbeiter um gut 7,0 v.H.. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass die Mitarbeiter einen prozentual höheren Beitrag zu den Tarifverträgen geleistet haben, den Anforderungen der Zeit entsprechend.

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