Pharmazeutisches Recht

Deutsches Arzneibuch 2004

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Deutschen Arzneibuch 2004

Vom 16. November 2004

1. Die Regeln des Arzneibuchs werden nach § 55 Abs. 2 und 6 des Arzneimittelgesetzes von der Deutschen Arzneibuch-Kommission oder der Europäischen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission beschlossen.

2. Die Deutsche Arzneibuch-Kommission hat am 29. Oktober 2004 beschlossen, die Monographie "Äpfelsäure" im Deutschen Arzneibuch 2004 zu belassen. Deshalb wird in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 29. September 2004 (BAnz. S. 21.762) zum Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe, 7. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe und zum Deutschen Arzneibuch 2004 in Abschnitt II Nummer 1 die Angabe "– Äpfelsäure [Äpfelsäure]" gestrichen. Diese Monographie ist somit weiterhin gültig.

3. Die Monographie "Äpfelsäure" des DAB 2004 beschreibt das L-Enantiomer der Äpfelsäure. Die Präzisierung des Titels der DAB-Monographie als "L-Äpfelsäure" wird im DAB 2005 vorgenommen. Die Monographie des Racemates der Äpfelsäure befindet sich im Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe, 7. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe.

Bonn, den 16. November 2004 113-5031-11 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Im Auftrag Dr. Gert Schorn

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 29. September 2004 (BAnz. S. 21.762) zum Europäischen Arzneibuch, 4. Ausgabe, 7. Nachtrag, Amtliche deutsche Ausgabe und zum Deutschen Arzneibuch 2004.

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