DAZ aktuell

Wohnortnahe Versorgung von Opiatabhängigen bleibt

BONN (im). Die Bedingungen für eine Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger nahe ihres Wohnorts bleiben auch künftig unverändert. Ärzte ohne suchttherapeutische Qualifikation dürfen demnach weiterhin bis zu drei Patienten unter bestimmten Voraussetzungen behandeln.

Am 17. November hatte der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Siegburg beschlossen, die Befristung der so genannten Konsiliarregelung in den Finanzierungs-Richtlinien zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger aufzuheben. Danach darf ein Arzt ohne suchttherapeutische Qualifikation bis zu drei Patienten behandeln, wenn er dies mit einem suchttherapeutisch qualifizierten Arzt (Konsiliarius) abstimmt. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2004 befristet war, gilt jetzt zeitlich unbeschränkt.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, begrüßte die Entscheidung als wichtige Voraussetzung für das flächendeckende Angebot von Substitutionsbehandlungen. Das vernünftige Votum des Bundesausschusses sei angezeigt gewesen, damit in Zukunft auch in ländlichen Gebieten die Behandlung von Opiatabhängigen gesichert bleibe. "Es ist wichtig, dass Menschen mit einer Suchterkrankung dort geholfen wird, wo sie auch leben", sagte Caspers-Merk am 18. November in Berlin.

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