Pharmazeutisches Recht

Zulassung von Arzneimittel

Im Bundesanzeiger Nr. 204 vom 27. Oktober 2004 ist auf Seite 22405 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Abwehr von Arzneimittelrisiken Ų Anhörung zu einer Maßnahme zur Risikoversorgung über die Zulassung und Registrierung von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma, Stufe II) vom 29. September 2004 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.

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