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Länder gegen Gesetze zu Zahnersatz und Pflege

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 5. November das umstrittene Gesetz der Bundesregierung zur Neuregelung der Finanzierung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelehnt. Auch das Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung hat die Länderkammer nicht passieren lassen. Für beide Gesetze wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Rot-Grün bedarf für die Durchsetzung der Gesetzesvorhaben allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrats.

Baden-Württembergs Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) kritisierte im Bundesrat, dass die Regierung mit der Neuregelung der Finanzierung des Zahnersatzes den gemeinsam mit der Union gefundenen Gesundheitskompromiss einseitig aufkündige. Die Begründung, der bürokratische Aufwand für den Einzug der zunächst geplanten Pauschale sei zu hoch, wies Gönner zurück. Sie warf der Regierung vor, ihr habe von Beginn an der politische Willen zur Umsetzung der Pauschale gefehlt.

Zahnersatz bleibt GKV-Leistung

Der Gesetzentwurf von Rot-Grün sieht vor, dass die Versorgung mit Zahnersatz Teil des GKV-Leistungskatalogs bleibt. Arbeitnehmer sollen jedoch vom 1. Juli 2005 an 0,4 Prozent ihres Bruttogehalts für einen Zahnersatz-Zusatzbeitrag zahlen. Außerdem wird der für Anfang 2006 geplante Sonderbeitrag von 0,5 Prozent für das Krankengeld, den ausschließlich die Versicherten aufbringen müssen, auf Juli 2005 vorgezogen. Im Gegenzug sollen die Kassen gesetzlich verpflichtet werden, die dadurch entstehende Zusatzbelastung von 0,9 Prozentpunkten in gleicher Höhe als Beitragssatzsenkung weiterzugeben.

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen ab 2005 mehr

Auch die von der Regierung geplanten Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung fanden im unionsdominierten Bundesrat keine Mehrheit. Die Ländervertretung monierte, dass das Gesetz nicht den Anforderungen entspreche, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat. Es reiche nicht aus, Familien lediglich von einer Beitragserhöhung auszunehmen. Auch sei das Gesetz in verfassungsrechtlicher Hinsicht angreifbar, da es nicht nach der Zahl der Kinder unterscheide.

Der Bundesrat kritisierte weiterhin, dass sich weder Ansätze für eine grundlegende strukturelle Reform noch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Sicherung der Stabilität der Finanzierung der Pflegeversicherung erkennen lasse. Das Gesetz sieht vor, den Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres ab 1. Januar 2005 um 0,25 Beitragspunkte zu erhöhen. Ausnahmen sollen für kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten.

Gesetze können dennoch verabschiedet werden

Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe im Bundesrat dürfte außer einer zeitlichen Verzögerung keine Folgen haben. Zwar wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit den Materien befassen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dort eine Einigung erzielt wird. Der Bundestag kann die Gesetze sodann noch in diesem Jahr mit einer einfachen Kanzlermehrheit beschließen.

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