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Biopatentrichtlinie: Urteil gegen Bundesrepublik

BERLIN (im). Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Biopatentrichtlinie gerügt. Die Bundesrepublik hat damit gegen EU-Bestimmungen verstoßen, lautet das Urteil des EuGH vom 28. Oktober (C-5/04), in dem der Bundesregierung die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Nach Angaben des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) drohen Strafgelder in Millionenhöhe.

Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen hätte bis zum 30. Juli 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Sie erlaubt Patente auf biologisches Material wie menschliche, pflanzliche und tierische Gene oder Gensequenzen. Der VFA hält die Umsetzung der Richtlinie für dringend und überfällig. Es sei ärgerlich, dass erst Europas höchstes Gericht den deutschen Gesetzgeber daran erinnern müsse, dass Biotechnologie einen sicheren Rechtsrahmen braucht, kommentierte die Hauptgeschäftsführerin des VFA, Cornelia Yzer, am 28. Oktober in Berlin. Ihren Worten zufolge drohen nach mehr als vier Jahren Fristversäumnis Strafgelder von bis zu 792.000 Euro pro Tag der Umsetzungsverzögerung. "Diese Millionenbeträge wären in der biotechnologischen Forschung sicher besser investiert," sagte Yzer.

Unverständlich sei die Verzögerung auch, weil dem Parlament Umsetzungsvorschläge vorlägen. So gebe es seit langem den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 1:1-Umsetzung der Biopatentrichtlinie, dem in der Sachverständigenanhörung die überwiegende Mehrheit der Experten und mehrheitlich der Nationale Ethikrat zugestimmt hatten (s. AZ Nr. 42/2004). Nur die Regierungsmehrheit im Parlament könne sich weiterhin nicht zu einer Zustimmung zum Regierungsentwurf durchringen, kritisierte Yzer.

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